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5.6 Stationäre Pflegeeinrichtungen

Der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung kommt für viele Menschen erst dann in Frage, wenn eine intensive Dauerpflege (Rund-um-die-Uhr-Versorgung) notwendig wird und andere Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote nicht mehr zu organisieren und zu leisten sind. Ein erheblicher Teil der Pflegeheimbewohner wechselt direkt aus dem Krankenhaus in ein Pflegeheim.

Als Konsequenz ergibt sich ein zunehmender Pflege- und Betreuungsbedarf der Heimbewohner. Dies zeigt sich auch an dem zunehmenden Anteil der Menschen in einer höheren Pflegestufe an den Pflegeheimbewohnern. Im Landkreis Tuttlingen waren Ende des Jahres 2013 über 60 Prozent der Heimbewohner im Alter über 65 Jahren in Pflegestufe II oder III eingruppiert. Insbesondere der Anteil von schwer demenzerkrankten Menschen steigt im stationären Bereich weiter an. Die stationäre Dauerpflege bildet häufig das Ende einer „Pflegeentwicklung“.

Stationäre Pflegeeinrichtungen unterliegen vielfältiger gesetzlicher Regelungen und werden durch die Heimaufsicht des Landkreises überwacht und auf Neuerungen hingewiesen. Mit Ende der Übergangsfrist der neuen Landesheimbauverordnung müssen z.B. die Einrichtungen alle Doppelzimmer auflösen. Dies wird zu einem Rückgang um 42 Heimpflegeplätze führen, der allerdings durch 99 neu geschaffene Pflegeheimplätze in der Stadt Tuttlingen aufgefangen werden kann.

Viele Einrichtungen beklagen, dass sie den steigenden Anforderungen mit der vorhandenen Personalausstattung kaum noch gewachsen sind (siehe Kapitel 6). Die jüngste Entlastung durch zusätzliche Betreuungsleistungen für die Betreuung von Demenzkranken (sog. Betreuungskräften oder Alltagsbetreuern) kann dieses grundsätzliche Problem nicht lösen.

Die stationären Pflegeeinrichtungen müssen sich vielfältigen Anforderungen und Erwartungen stellen. Diese reichen von der Erstellung einer zeitgemäßen Pflegekonzeption unter besonderer Berücksichtigung der Belange von schwer an Demenz erkrankten Bewohnern über die Ausdifferenzierung des Angebotsspektrums und die bauliche Anpassung an die Landesheimbauverordnung bis hin zu einer konsequenten Öffnung in das Gemeinwesen. Standortgemeinden erwarten eine aktive Beteiligung im Gemeinwesen und erhoffen sich von einer zentral angesiedelten Pflegeeinrichtung die Belebung des Ortskerns und eine Steigerung der Attraktivität ihrer Kommune. Das Pflegeheim der Zukunft wird daher ein zentral gelegenes, kommunales Servicezentrum mit vielfältigen Funktionen sein. Daher ist es für die Pflegeeinrichtungen im Landkreis Tuttlingen wichtig, sich mehr und mehr als Gemeinwesenzentren für generationenübergreifende Dienstleistungen und als offene Gemeinde- bzw. Stadtteil-Treffpunkte zu verstehen bzw. sich zumindest in diese Richtung zu entwickeln.

Abbildung 17: Stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Tuttlingen

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