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4.3.2 Tagespflegen

Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot für ältere Menschen, die zu Hause leben, aber tagsüber in dafür geeigneten Räumlichkeiten betreut und gepflegt werden. Sie zielt darauf ab, Selbständigkeit zu erhalten, Tagesstruktur zu bieten und pflegende Angehörige zu entlasten. Sie ist damit ein wichtiges Glied in der Versorgungskette für pflegebedürftige Menschen und kann deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wirksam unterstützen. Die Tagespflege ermöglicht in vielen Fällen einen längeren Verbleib von Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen Häuslichkeit. Sie wird sowohl in eigenständigen Einrichtungen als auch in Verbindung mit einem Pflegeheim oder ambulanten Dienst angeboten.

Der Leistungsumfang der Tagespflege, die Vorgaben für die räumliche und personelle Ausstattung sowie die Qualitätsprüfung sind auf Landesebene in zwei Rahmen-vereinbarungen14 festgelegt. Danach ist die Pflege und Versorgung an mindestens 5 Tagen in der Woche für jeweils mindestens 6 Stunden zu gewährleisten. Die Öffnungszeiten in der Tagespflege sind in der Regel werktags zwischen 8 und 17 Uhr. In immer mehr Einrichtungen werden auch weitergehende Öffnungszeiten beispielsweise am Abend oder auch am Wochenende angeboten.

Die Zahlen der Pflegestatistik machen deutlich, dass die Zahl an Tagespflegeplätzen im Landkreis Tuttlingen in den letzten 13 Jahren stark zugenommen hat. Sie stieg ausgehend von 14 Plätzen im Jahr 2003 auf insgesamt 125 Plätze im Jahr 2016 an.

Abbildung 12: Verteilung der Tagespflegeplätze im Jahr 2016 im Landkreis Tuttlingen


14 Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SBG XI für das Land Baden-Württemberg vom 14.10.1997 zuletzt geändert am 14.02.2012. Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg vom 03.07.2013. Inkraft getreten am 01.01.2014.

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