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2.3 Pflegebedürftigkeit

Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Landkreis Tuttlingen betrug im Jahr 2013 3.599 Personen.5 Sie ist zwischen 2001 und 2013 um über 50 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung hängt eng mit der im vorherigen Kapitel beschrieben demografischen Veränderung zusammen: Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen sind älter als 80 Jahre. Da die Zahl älterer Menschen in den letzten Jahren gestiegen ist, hat auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen zugenommen.

Mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu. Jeder zweite Mensch über 90 Jahren ist pflegebedürftig. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Insgesamt sind fast zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen Frauen. Bis zum Alter von 85 Jahren liegt der Anteil der pflegebedürftigen Frauen unter dem der pflege-bedürftigen Männer. Danach nimmt das Risiko der Pflegebedürftigkeit von Frauen stärker zu als das der Männer.

Die Pflegequote im Landkreis Tuttlingen liegt mit 2,7 Prozent geringfügig unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg mit 2,8 Prozent.

Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, das ab dem 01.01.2017 in Kraft tritt, werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es fünf Pflegegrade geben, die auch die Situation von Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz berücksichtigen.

Pflegebedürftige werden in der Pflegestatistik auch danach unterschieden, ob sie stationär, ambulant zu Hause durch einen Pflegedienst oder zu Hause von Angehörigen betreut und versorgt werden.

 Abbildung 4: Entwicklung der ambulant, stationär und von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen unter und über 65 Jahre von 2001-2013 im Landkreis Tuttlingen

Insgesamt leben über 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause. Über 50 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Tuttlingen werden zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt. Sie erhalten dafür Pflegegeld.

Fast 20 Prozent der Pflegebedürftigen lebt ebenfalls zu Hause und wird dort zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Über 28 Prozent der Pflegebedürftigen werden in einem Pflegeheim versorgt. In Baden-Württemberg ist dies mit 30,4 Prozent etwas mehr. 


5 Als Pflegebedürftig im Sinne der Pflegestatistik gelten Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Sie müssen durch die Pflegekassen als pflegebedürftig eingestuft werden. Die Summe aus den stationär, ambulant und von Angehörigen zu Hause (Bezieher von Pflegegeld) versorgten Personen ergibt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15. Dezember 2013.

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