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Informationsveranstaltung zum Lebensmittelrecht für Direktvermarkter im Landkreis Tuttlingen

Das Lebensmittelrecht ist ein sehr komplexes Thema, bei dem viele Dinge zu beachten sind: Von Ansprüchen an die baulichen Voraussetzungen über Anforderungen an die allgemeine Lebensmittelhygiene bis hin zur Personalhygiene. Hier den Durchblick zu behalten, ist nahezu unmöglich.

Deshalb veranstaltet das Landwirtschaftsamt in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und dem Gesundheitsamt eine Informationsveranstaltung zum Lebensmittelrecht für Direktvermarktende im Landkreis Tuttlingen mit Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Es werden grundlegende Informationen rund um Hofläden, Marktbeschickung und Verkaufsautomaten gegeben. Zudem besteht ausreichend Möglichkeit, offene Fragen zu klären.

Der Termin findet am Donnerstag, 16. März 2023 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, statt.
Eine Anmeldung beim Landwirtschaftsamt Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461 926-1300 oder E-Mail landwirtschaftsamt@landkreis-tuttlingen.de ist bis Donnerstag, 9. März 2023 erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Bescheinigung für die Teilnahme an der Folgebelehrung wird ausgestellt oder kann auf der Bescheinigung zur Erstbelehrung dokumentiert werden. Diese sollte bitte zu der Veranstaltung mitgebracht werden.