Die Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises beim Landratsamt Tuttlingen informiert: Neue Förderperiode des ESF Plus
Chancen fördern - Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Seit 1957 ist der Europäische Sozialfonds (ESF) das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der europäischen Union. Seine Fördermaßnahmen tragen dazu bei, Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern wie auch Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.
Genauso wie der derzeitige Sozialfonds wird auch der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in die Menschen und ein Schlüsselfaktor für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa sein.
In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 hat sich der ESF Plus zum Ziel gesetzt, zu einem sozialeren und inklusiveren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Für die ESF-Plus-Förderung stehen in diesem Zeitraum in Europa EU-Mittel in Höhe von rund 99,3 Milliarden Euro bereit, davon in Baden-Württemberg rund 218 Millionen Euro.
Dem Landkreis Tuttlingen steht für die neue Förderperiode ein Budget von 1,35 Millionen Euro zur Verfügung. Davon umfasst ab 2022 der jährliche Förderbetrag 165.000 Euro. Im Jahr 2023 sind aufgrund von Mittelbindung aus dem Vorjahr noch 79.070 Euro verfügbar.
Öffentliche und private Institutionen in der Region, Weiterbildungsträger oder Kommunen können sich mit Projektanträgen um die Fördergelder bewerben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind hingegen Privatpersonen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds für regionale Projekte ermöglichen keine Vollfinanzierung des Vorhabens. Sie umfassen 40 % des Finanzierungsvolumens. Die weiteren 60% sind über eine aktive Kofinanzierung durch Projektträger oder andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen sicherzustellen.
Der für die regionale Programmsteuerung im Landkreis Tuttlingen zuständige ESF-Arbeitskreis hat in seiner Arbeitsmarktstrategie für 2023 festgelegt, dass mit den Fördergeldern die soziale Inklusion und die gesellschaftliche Teilhabe umfassend stabilisiert sowie Armut abgemildert und bekämpft werden soll.
Der regionale ESF-Arbeitskreis Tuttlingen begrüßt Projekte für folgende Zielgruppen:
- Personen, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Benachteiligungen im beruflichen Bereich erfahren haben
- bildungsferne Familien, Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen
- Langzeitarbeitslose mit und ohne Migrationshintergrund mit geringer Bildung
- Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 25 Jahren
- schulschwache Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5, zur Vermeidung von Schulabbrüchen, Unterstützung im Übergang Schule / Beruf auf dem Weg zum Ausbildungsplatz
- alleinerziehende Frauen und arbeitslose Frauen mit Fluchthintergrund.
Die wichtigsten Informationen zur Antragstellung sind der Homepage des Landkreises Tuttlingen zu entnehmen. Anträge sind bei der L-Bank in Karlsruhe einzureichen.
https://www.landkreis-tuttlingen.de/media/custom/2527_3464_1.PDF?1657025849
Auf die Arbeitsmarktstrategie 2023 des regionalen ESF-Arbeitskreises Tuttlingen wird hingewiesen:
https://www.landkreis-tuttlingen.de/media/custom/2527_3463_1.PDF?1657025823
Der aktuelle Flyer zur Förderperiode ESF Plus 2021-2027 ist hier zu finden:
https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/DOWNLOAD_CENTER_2021-2027/Allgemeine_Informationen/ESF-Plus_Flyer_Webseite.pdf