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Das Landratsamt Tuttlingen informiert: Landkreisverwaltung vollzieht Trennung von Sozialamt und Kommunalem Jobcenter

Mit Wirkung vom 01.03.2022 hat das Landratsamt Tuttlingen das Sozialamt und Kommunale Jobcenter in zwei eigenständige Ämter aufgeteilt und damit eine Neuorganisation vorgenommen. Vor diesem Hintergrund bekommt das Kommunale Jobcenter eine neue Amtsleitung. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch nichts.

Hintergrund ist ein Kreistagsbeschluss vom 18. Februar 2021, der damit der Empfehlung der Aufsichtsbehörde des Kommunalen Jobcenters, dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, folgt. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sprach sich für eine klare Abgrenzung der beiden Rechtskreise (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) aus. Seit 2005 ist der Landkreis Tuttlingen verantwortlich für die Umsetzung des Arbeitslosengeld II durch das Kommunale Jobcenter. Aufgrund des damit verbundenen Aufgabenzuwachses wuchs das Kreissozialamt auf über 140 Mitarbeitende, was die strategische Steuerung zu einer Herausforderung machte.

In der Sitzung am 16.12.2021 wählte der Kreistag Joachim Schwarzfischer zum Amtsleiter des Kommunalen Jobcenters. Der gelernte Diplom-Verwaltungswirt ist seit 1997 im Dienst des Landratsamtes Tuttlingen und war dort seit Beginn im Sozialamt tätig. Bereits seit 2006 war er stellvertretender Leiter des Kreissozialamtes und operativer Leiter des Kommunalen Jobcenters in Personalunion.

Schwarzfischer zeichnet nun verantwortlich für insgesamt fünf Sachgebiete. Zu diesen gehören drei Leistungssachgebiete, die für die Betreuung von Menschen im Leistungsbezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sind; darüber hinaus umfasst das Jobcenter das Sachgebiet Arbeitsmarktintegration, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie die direkte Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden, die Infothek. Überdies ist Schwarzfischer Vorsitzender des SGB II-Beirates, der das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsmaßnahmen berät.

Bei der Trennung der beiden Ämter handelt es sich um eine rein organisatorische Änderung der Landkreisverwaltung. „Die tägliche Arbeit, die unsere Kundinnen und Kunden zu spüren bekommen, ist daher nicht betroffen“, so Schwarzfischer. Auch nach der Aufspaltung in zwei eigenständige Organisationseinheiten bleiben diese noch immer zwei der größten Ämter der Landkreisverwaltung. Aktuell hat das Kommunale Jobcenter 72 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Sozialamt 74.

Der bisherige Leiter des Sozialamtes, Fabian Biselli, bleibt weiterhin Amtsleiter des Sozialamtes und damit zuständig für insgesamt sechs Sachgebiete (Sozialleistungen nach dem SGB XII, Wohngeld/BAföG/Schuldnerberatung, Unterhalt/Forderungsrückgriff, Versorgungsverwaltung, Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe, Betreuungsbehörde) sowie die Kommunalen Behinderten- und Inklusionsbeauftragten. Daneben ist er Vorsitzender des Arbeitskreises für den Europäischen Sozialfonds im Landkreis Tuttlingen.

Weitere Informationen gibt es unter: https://kommunales-jobcenter.landkreis-tuttlingen.de/ oder https://www.landkreis-tuttlingen.de/Kreisverwaltung/%C3%84mter-Aufgaben/Sozialamt/