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Aktuelle Situation: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

In der GAST (Gemeinsame Anlaufstelle von Landkreis und Stadt Tuttlingen) sind Stand heute, 1. April 2022, bisher mehr als 900 Personen erfasst worden. Da zwischen Ankunft und Erfassung in der Regel einige Tage liegen, dürfte die Zahl der sich tatsächlich bereits im Kreis aufhaltenden Flüchtlinge noch höher sein.

Die Flüchtlinge sind fast vollständig über private oder betriebliche Kontakte in den Landkreis gekommen. Lediglich 49 Personen wurden bisher über das Land zugewiesen. Die überwiegende Mehrheit der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist deshalb auch privat untergebracht. Das entlastet uns sowohl bei der Unterbringung aber vor allem bei der Betreuung enorm. Aktuell sind im Landkreis Tuttlingen rund 170 Wohnraumangebote gelistet, wovon rund 40 vermittelt und belegt werden konnten.

Unabhängig davon haben wir für den Fall weiter steigender Zahlen weitere Unterkünfte vorbereitet. Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Trossingen ist ab diesem Wochenende komplett belegbar und in den letzten Tagen entsprechend eingerichtet worden. Als weitere GU wird derzeit ein Gebäude in Neuhausen ob Eck vorbereitet, das ca. in einer Woche bezugsfertig sein wird. Darüber hinaus ist der Landkreis Tuttlingen mit weiteren Anbietern im Gespräch und fasst auch eine Container-Lösung ins Auge. Zudem könnte das Gesundheitszentrum Spaichingen mit rund 80 Plätzen temporär belegt werden, sollten die sonstigen Kapazitäten erschöpft sein. Somit ist der Landkreis Tuttlingen auf die Ankunft weiterer Flüchtlinge sowie weitere Zuweisungen vorbereitet.

Diese Unterkünfte sollen vor allem für die ersten Tage und Wochen als Sammelunterkunft dienen. Auf Dauer sind sie gerade für die Frauen und Kinder nicht geeignet. Mit der Verlegung in die Gemeinden sollen sie in Wohnungen vermittelt werden, so dass wir nach wie vor für Angebote dankbar sind.

Ukrainische Flüchtlinge können sofort arbeiten, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Dies erfolgt mit der genannten PIK-Registrierung oder alternativ mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung. Arbeitswillige werden dabei bevorzugt registriert. Dies bedeutet konkret, dass Ukrainer, die arbeiten wollen, dies sehr schnell tun können. Zuständig für die Vermittlung ist hierbei die Agentur für Arbeit.

Hinsichtlich der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vergehen von der Antragstellung im GAST bis zur Auszahlung des ersten Geldes ca. 2-3 Tage. Daher hat das Landratsamt Tuttlingen entschieden, dass Antragssteller bei Bedarf sofort einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für Einzelpersonen und 150 Euro für Familien erhalten können. Dieser Zuschuss wird bei der ersten Zahlung des Asylbewerberleistungsgesetzes wieder automatisch abgezogen.

Neben der Frage der Unterbringung der Flüchtlinge ist die psychologische Unterstützung der zum Teil (schwer) traumatisierten Kriegsvertriebenen ebenfalls ein wichtiger Punkt. Diesbezüglich sind wir in Gesprächen mit dem Psychosozialen Förderkreis über die Unterstützung für erwachsene Flüchtlinge und der Psychologischen Beratungsstelle für Angebote für Kinder.

Wer die Flüchtlinge aus der Ukraine unterstützen möchte, kann z.B. direkt eine Geldspende an den „Ukraine-Kinderhilfsfonds Tuttlingen“ des Landkreises richten oder an einer der kommenden Benefizveranstaltungen teilnehmen, deren Spendeneinnahmen ebenfalls dem Hilfsfonds zugutekommen. Durch den Fonds werden vor allem selbstorganisierte, niederschwellige Betreuungsangebote für kriegsvertriebene Kinder und Jugendliche im Landkreis unterstützt.

Spendenkonto
Zahlungsempfänger: Landkreis Tuttlingen
Verwendungszweck: Ukraine
IBAN: DE63 6435 0070 0008 6025 03
BIC: SOLADES1TUT

Das Landratsamt bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern! Ein besonderer Dank gilt allen Menschen vor Ort, die sich um die Betreuung der Flüchtlinge kümmern und Wohnungen zur Verfügung gestellt haben.