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Hilfe Flüchtlinge aus der Ukraine

Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

Für die ukrainischen Kriegsvertriebenen war bisher die Gemeinsame Anlaufstelle GAST in der Eisenbahnstrasse 3 in Tuttlingen geöffnet. Ab sofort wird diese Aufgabe direkt im Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstr. 100 im Kommunalen Jobcenter umgesetzt.

Neuankömmlinge sollen sich zu den Öffnungszeiten im Gebäude A, Erdgeschoß Zimmer 023 (Infothek) anmelden. Dort werden die weiteren Schritte wie Antragstellung auf Leistungen und Aufenthaltstitel, sowie Fragen der Unterbringung geklärt.

Alle Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die bereits bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind und somit vorerst eine feste Adresse haben, werden gebeten, bei Ihrem Besuch in der Infothek bereits eine Meldebescheinigung der Stadt mitzubringen. Dies ermöglicht eine bessere und schnellere Abwicklung der Verwaltungsvorgänge im Kommunalen Jobcenter.

Qualifizierungsangebot zur Betreuungskraft PLUS (Pflege)

Die niederschwellige Qualifizierung im Rahmen einer regionalen Ausbildung soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben, Grundwissen zu Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung zu erlernen und zu vertiefen.

Neue Konzepte in der Altenpflege

Informationen zur Zielgruppe, Voraussetzung, Fördermöglichkeit, Lehrgangsinhalte, Abschluss und Termine finden Sie hier im Flyer.

Gemeinsam stark machen

Infos zur Beratung und Begleitung bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle für Frauen aus der Ukraine finden Sie hier.

Übersicht der Leistungen des Sozialamtes für geflüchtete Menschen

Betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung: für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. 

Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (PDF, 2.4 MB)

Vorsorgevollmacht: zur Regelung bestimmter Angelegenheiten, beispielsweise die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften.

Vorsorgevollmacht deutsch (PDF, 163 kB)

Vorsorgevollmacht ukrainisch (PDF, 225 kB)

Patientenverfügung: wenn die Entscheidung über eine medizinische Behandlung, insbesondere lebensverlängernde Maßnahmen, nicht mehr selbstverantwortlich getroffen werden kann (muss im Voraus schriftlich abgefasst und eigenständig unterschrieben werden).

Ansprechpartner: 

Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe

Pflegeberatungen: Informationen und Beratungen zu Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der ambulanten und stationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

Hilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Informationen über diverse Hilfsmittel, deren Anwendung, Beschaffung und Finanzierung. Beratung zu barrierefreien Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung

Selbsthilfekontaktstelle: Informationen über und Kontaktvermittlung zu bestehenden Selbsthilfegruppen. Insbesondere Angebote im Bereich „Junge Selbsthilfe“ und „Angehörigen Selbsthilfe“.

Ansprechpartner:

Kommunale Behinderten- und Inklusionsbeauftragte

Interessenvertretung:  Sie kümmern sich um die Sorgen von Menschen mit Behinderung.

Ansprechpartner: für Betroffene und Angehörige. Sie können sagen, wo man welche Hilfe bekommen kann.

Ansprechpartner:

Versorgungsamt

Schwerbehindertenausweis: Bei Vorliegen einer länger als 6 Monate andauernden körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung.

Berichte der behandelnden Ärzte sind Grundlage der Feststellung. Eine weitere Begutachtung durch das Versorgungamt erfolgt nur in Ausnahmefällen.

Ansprechpartner:

Unterbringung der Flüchtlinge

Die Landeserstaufnahmestellen übernehmen die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen. Sollten Flüchtlinge im Landkreis direkt um Aufnahme ersuchen, so werden diese ohne Umwege in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.

Seitens des Landratsamtes Tuttlingen werden aktuell Unterbringungsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises vorbereitet. Das Landratsamt befindet sich darüber hinaus im engen Austausch mit den Kreisgemeinden, um weitere Aufnahmekapazitäten vorhalten zu können.

»Ukrainische Kriegsvertriebene im Landkreis Tuttlingen - Information zu Kosten der Unterkunft

»Formular zur pauschalen Abrechnung der privaten Unterbringung von Ukrainern in der eigenen Wohnung

Registrierung und Impfung von Hunden und Katzen von Geflüchteten aus der Ukraine
Реєстрація та вакцинація собак і котів біженців з України

Sehr geehrte Damen und Herren,
Шановні пані та панове,

Sie haben auf Ihrer Flucht einen Hund oder eine Katze aus der Ukraine mitgebracht. Wegen der Notsituation konnten dabei die normalen Einreisebestimmungen nicht erfüllt werden.
Ви привезли з собою собаку чи кота з України, коли тікали від війни. Через надзвичайну ситуацію не вдалося виконати нормальні вимоги до в’їзду.
Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, damit wir Ihr Tier registrieren können. Ihr Tier wird Ihnen nicht weggenommen! Falls nötig, werden wir Ihr Tier gegen Tollwut impfen, mit ei-nem Mikrochip kennzeichnen und einen Ausweis für Ihr Tier ausstellen. Auch wenn Ihr Tier bereits in der Ukraine gegen Tollwut geimpft wurde, wiederholen wir die Impfung normalerweise. Alle diese Maßnahmen können wir auch bei Ihnen zuhause durchführen. Sie müssen dafür nichts bezahlen, die Kosten übernimmt das Landratsamt Tuttlingen. Nach einer Wartezeit erfüllt Ihr Tier dann die EU-Bestimmungen und kann innerhalb der EU legal mit Ihnen reisen. In der Regel kann Ihr Tier während der Wartezeit unter Ihrer Aufsicht bleiben.
Ми зв’яжемося з Вами, щоб зареєструвати Вашу тварину. Вашу тварину у вас не заберуть! Лише у разі потреби ми зробимо вакцинацію Вашої тварини від сказу, позначимо її мікрочіпом та видамо ідентифікаційну картку на Вашу тварину. Навіть якщо тварина вже була вакцинована від сказу в Україні, ми зазвичай щеплення повторюємо. Всі ці заходи ми також можемо провести у Вас вдома. За це нічого платити не доведеться, витрати понесе районна адміністрація Тутлінгена. Після періоду очікування Ваша тварина відповідатиме нормам ЄС і зможе легально подорожувати з Вами в межах ЄС. Як правило, Ваш хатній улюбленець може залишатися під Вашим наглядом протягом періоду очікування.

Für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises benötigen wir folgende Daten:

  • Ihren Nachnamen und Vornamen
  • Ihre bisherige Anschrift in der Ukraine (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
  • Ihre aktuelle Anschrift in Deutschland, auch wenn diese nur vorübergehend ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Name, Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes oder Ihrer Katze
  • Die Information, ob Ihr Hund oder Ihre Katze bereits einen Mikrochip hat. Diesen lesen wir mit Chip-Lesegerät ab und tragen ihn in den EU-Heimtierausweis ein.
  • Noch eine Frage: Seit welchem Tag sind Sie mit Ihrem Tier in der EU?

Для оформлення паспорта тварини ЄС нам потрібні такі дані:

  • Ваше прізвище та ім'я
  • Ваша попередня адреса в Україні (вулиця, номер будинку, поштовий індекс, місто)
  • Ваша поточна адреса в Німеччині, навіть якщо це лише тимчасова (вулиця, номер будинку, поштовий індекс, місто)
  • Ім'я, порода, стать і дата народження Вашої собаки або кішки
  • Інформація про те, чи є у Вашої собаки чи кішки вже мікрочіп. При його наявності
    ми зможемо зчитати це за допомогою чіп-рідера і вносимо в паспорт тварини ЄС
  • З якого числа Ви та Ваша тварина перебуває у ЄС?

Wenn wir Sie nicht erreichen konnten und Sie diesen Brief in Ihrem Briefkasten finden, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Sie erreichen uns unter 07461 926-5400 und per Mail unter veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Keller
Якщо нам не вдалося зв’язатися з Вами і Ви знайшли цей лист у своїй поштовій скриньці, будь ласка зв’яжіться з нами. Це можна зробити за номером телефону 07461 926-5400 та електронною поштою veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de
З повагою,
Доктор Келлєр

Hilfsangebote / Helferkreise

Für ehrenamtliche Hilfsangebote für die Flüchtlinge vor Ort wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Helferkreise in den Gemeinden oder an das Amt für Aufenthalt und Integration, Frau Dummel, Telefon 07461 926 4744, Email a.dummel@landkreis-tuttlingen.de.

Wer Unterstützung und Hilfe anbieten möchte z.B. bei Behördengängen, beim Übersetzen etc. kann sein Hilfsangebot auch über das Kontaktformular unter »Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine« registrieren. Das Amt für Aufenthalt und Integration wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.  

Spenden

Für die Unterstützungsangebote und die Hilfsbereitschaft seitens der Bevölkerung sind wir sehr dankbar. 

Kleider- und Sachspenden: Wenn Sie gut erhaltene und saubere Kleidung spenden möchten, bitten wir Sie zunächst abzuwarten, bis die Menschen vor Ort eingetroffen sind. Dann können die Spenden vor Ort koordiniert und verteilt werden. Der Landkreis selbst kann keine Sammelstelle einrichten.

Ebenso bitten wir Sie mit Sachspenden zunächst abzuwarten. Erst wenn die Menschen in den Gemeinden angekommen sind, kann abgeschätzt werden, was am dringendsten benötigt wird.

Geldspenden: Für Geldspenden wenden Sie sich bitte an die großen Hilfsorganisationen oder andere Einrichtungen (z.B. Aktionen von Medien).

Ukraine-Kinderhilfsfonds

Der Landkreis unterstützt selbstorganisierte, niederschwellige Betreuungsangebote für kriegsvertriebene Kinder und Jugendliche im Landkreis

Grundsätzlich gilt es, Kinder und Jugendliche so schnell wie möglich in das Regelsystem zu bringen (Krippe, Kindergarten, Schule, VKL-Klassen, Berufsschule, etc.). Dies wird jedoch angesichts der begrenzten Plätze vor Ort nicht überall sofort gelingen. Die Städte und Gemeinden, die Kirchen und der Landkreis rufen deshalb zu zusätzlichen ehrenamtlich getragenen Betreuungsangeboten in den Gemeinden auf.

Alternativ, ergänzend oder zusätzlich können niederschwellige und selbstorganisierte Angebote von der Bürgerschaft, von den Kommunen, von Kirchen und Vereinen etc. durchgeführt werden, beispielsweise zur Betreuung, Spielen, Basteln, Sprachbildung, Ausflüge, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

Betreuungsgruppen / Mutter-Kind-Gruppen

Rechtlich sind selbstorganisierte Betreuungsangebote, die bis zu 10 Stunden in der Wochen durchgeführt werden, genehmigungs- und erlaubnisfrei und unterliegen keinen Einschränkungen. Die Qualifikation der „Betreuer“, „Spieleanleiter“ oder „Aufsichtsperson“ ist unerheblich. Diese selbstorganisierten und niederschwelligen Betreuungsangebote können in privaten wie auch öffentlichen Räumen durchgeführt werden. Auch diesbezüglich gibt es keine Vorgaben.

Unterstützung des Landkreises

Der Landkreis möchte diese selbstorganisierten Betreuungsangebote finanziell unterstützen. Hierfür hat der Landkreis einen „Ukraine-Kinderhilfsfonds Tuttlingen“ gegründet, der Initiativen vor Ort im Landkreis unterstützen soll. Firmen, Privatpersonen, Institutionen und der Landkreis haben für diesen Fonds bereits Spenden zugesagt. Außerdem sollen über diesen Fonds auch Aktivitäten zur Betreuung und Begleitung der Flüchtlingskinder in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützt werden.

Antragsverfahren: Die Kommunen melden dem Landkreis unbürokratisch, dass es bei ihnen in der Kommune eine selbstorganisierte Initiative zur Unterstützung von ukrainischen Kindern gibt (Freizeit, Betreuung, Basteln, Mutter-Kind-Gruppe usw.). Die Kommune beschreibt das Projekt in wenigen Sätzen und mailt dies dem Landkreis. Der Landkreis gibt aus dem Kinderfonds einen Sachkostenzuschuss für dieses Projekt (ggf. für mehrere Projekte) in Höhe von einmalig 1.000 EUR pro antragstellende Kommune. Die Auszahlung erfolgt an die Kommune und wird von dort weitergeleitet, beziehungsweise aufgeteilt (bei mehreren Projekten). Wichtig ist die unbürokratische Abwicklung und dass das Geld zielgerichtet ankommt. Ansprechpartnerin ist Frau Bruchhäuser, Sekretariat Dezernat für Soziales.

Das Landratsamt hofft auf rege Beteiligung. Wer die genannten Betreuungsangebote finanziell unterstützen möchte, kann gerne spenden:

Spendenkonto

Zahlungsempfänger: Landkreis Tuttlingen

Verwendungszweck: Ukraine

IBAN: DE63 6435 0070 0008 6025 03

BIC: SOLADES1TUT

Das Landratsamt bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern!

Weiterführende Informationen

Informationen des Migrationsministeriums Baden-Württemberg zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine:

FAQ des Ministeriums für Justiz und Migration Baden-Württemberg:

Fragen und Antworten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland:

Hinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einreise aus der Ukraine in ukrainischer Sprache (BAMF):

Weiterführende Informationen zum Themenkomplex Ukraine