Öffentliche Bekanntmachungen
-
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Baden-Württemberg
Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz).
-
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Deilingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Deilingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Deilingen zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
-
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Mahlstetten
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Mahlstetten, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Mahlstetten zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
-
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Böttingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Böttingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Böttingen und dem dem Eigenjagdbezirk Böttingen Kirchenpflege zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert -
Bestellung von Herrn Matthias Eidt zum Bezirksschornsteinfeger
Das Landratsamt Tuttlingen hat gemäß § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Wirkung zum 15.09.2024 Herrn Matthias Eidt für die Dauer von sieben Jahren zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 13 bestellt.
-
Öffentliche Bekanntmachung - Bestellung von Frau Janina Schaumann zur Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 11
Das Landratsamt Tuttlingen hat gemäß § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Wirkung zum 08.05.2024 Frau Janina Schaumann für die Dauer von sieben Jahren zur Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 11 bestellt.
-
Öffentliche Bekanntmachung - Haushaltsplan 2024
Nach Erlass durch das Regierungspräsidium kann der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 veröffentlicht werden. Der Haushaltsplan 2024 liegt ab Montag, den 22.04.2024 für die Dauer von sieben Arbeitstagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme im Landratsamt, Kämmerei Gebäude B Ebene 2, öffentlich aus.
-
Wirtschaftsplan Zweckverband Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Wirtschaftsjahr 2024
Auf Grund der §§18 bis 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V.
m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung Doppik (EigBVODoppik)
in der jeweils gültigen Fassung und des § 16 der Verbandssatzung hat die
Verbandsversammlung am 30.01.2024 den folgenden Wirtschaftsplan des
Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Wirtschaftsjahr
2024 beschlossen. -
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen gemäß § 65 Abs.1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) über die Auslegung und Möglichkeit der Einsichtnahme von fortgeschriebenen Hochwassergefahrenkarten an den öffentlichen Gewässern Aitrach und
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen gemäß § 65 Abs.1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) über die Auslegung und Möglichkeit der Einsichtnahme von fortgeschriebenen Hochwassergefahrenkarten an den öffentlichen Gewässern Aitrach und Leipferdinger Dorfbach im Gebiet der Geisinger Stadtteile Leipferdingen, Aulfingen und Kirchen-Hausen im Landkreis Tuttlingen.
-
Auftragsbekanntmachung National_Jahresausschreibung 2024 - Fahrbahndeckeninstandsetzung
Art der Leistung: Jahresausschreibung 2024 Fahrbahndeckeninstandsetzung
Umfang der Leistung: Umfang und Ort der Ausführung wird im Jahr 2024 durch den AG festgelegt. Die Fahrbahndeckeninstandsetzungen erfolgen mit unterschiedlichem Umfang auf Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen im Landkreis Tuttlingen. -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Dürbheim
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung -
Öffentliche Bekanntmachung Naturschutzgebiet "Lupfen", Gemeinde Talheim, Landkreis Tuttlingen
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lupfen" auf dem Gebiet der Gemeinde Talheim im Landkreis Tuttlingen, wurde am 08.02.2024 von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterzeichnet. Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt am 15.02.2024.