Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirks auf dem Gebiet der Gemeinden Rietheim-Weilheim, Dürbheim und Balgheim
Wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Rietheim-Weilheim waren vom Landratsamt Tuttlingen das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietheim-Weilheim mit den Gemarkungen Rietheim und Weilheim, das gesamte Gebiet der Gemeinde Dürbheim sowie das Gebiet der Gemeinde Balgheim südlich der L438 bzw., ab der Einmündung der L438 in die B14, in Richtung Westen südlich der Bahnlinie zum Faulbrut-Sperrbezirk erklärt worden.
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Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG, Hackschnitzelanlage Laubbühl 12, Aldingen
Mit Datum vom 21.12.2022, wurde die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Überdachung, Lagermengenerhöhung, Errichtung und Betrieb einer stationären Bodenaufbereitungsanlage und Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Hackschnitzeln am Standort Laubbühl 12, 78544 Aldingen, Flst. Nr. 6200, Gemarkung Aldingen, beantragt.
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Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Tuttlingen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landkreises Tuttlingen hat in der Sitzung am 27.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Rottweil und für das Landgericht Rottweil beschlossen.
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Haushaltssatzung des Landkreises Tuttlingen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der § 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 79 ff Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 15.02.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Talheim
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Reichenbach
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Sperrbezirk wegen des Auftretens der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Aufgrund von Untersuchungen durch das Veterinäramt des Landratsamtes Tuttlingen sowie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg wurde in einem Bienenstand auf Gemarkung Rietheim der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Aus diesem Grund erklärt das Landratsamt Tuttlingen gemäß § 10 der Bienenseuchen-Verordnung das folgende, um den betroffenen Bienenstand gelegene Gebiet zum Sperrbezirk:
Das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietheim-Weilheim mit den Gemarkungen Rietheim und Weilheim, das gesamte Gebiet der Gemeinde Dürbheim sowie das Gebiet der Gemeinde Balgheim südlich der L438 bzw. ab der Einmündung der L438 in die B14 in Richtung Westen südlich der Bahnlinie. Die Abgrenzung ist aus der anhängenden Karte ersichtlich. -
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim
Die folgende Zweite Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung vom 05.04.2023 wird hiermit gemäß § 41 Abs. 1 und 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Tuttlingen über die Form öffentlicher Bekanntmachungen vom 17. Dezember 2020 auf der Internetseite des Landratsamtes Tuttlingen (www.landkreis-tuttlingen.de) unter der Rubrik Bekanntmachungen abzurufen, bekanntgemacht.
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Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG
Mit Datum vom 17.12.2021, vervollständigt am 25.01.2023, beantragt die Grund-stücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 5 OHG die immissions-schutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Befundungsgebäudes mit vier Klimawechselkammern auf dem Gelände des Prüf- und Technologiezentrums, Talmannsberg 2 in 78194 Immendingen.
Das Landratsamt Tuttlingen hat aufgrund seiner Prüfungspflicht aus §§ 9, 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. -
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Schulbezirksregelung Mechatroniker LK RW und LK TUT
Der Landkreis Rottweil - vertreten durch Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel - und der Landkreis Tuttlingen - vertreten durch Landrat Stefan Bär - schließen auf Grundlage des § 25 Schulgesetz i. V. m. den §§ 25 ff. GKZ die folgende Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung für den Berufsschulbildungsgang Mechatroniker/-in.
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Öffentliche Bekanntmachung - Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg - in der jeweils aktuellsten Fassung - hat der Kreistag des Landkreises Tuttlingen am 15.12.2022 folgende
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, zuletzt geändert am 17.12.2020, beschlossen. -
Veröffentlichung nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Vorbemerkungen:
Die maßgeblichen Verkehrsleistungen werden im Rahmen öffentlicher Linienverkehre nach § 42 PBefG mit den damit einhergehenden gesetzlichen Pflichten erbracht.
Die vorgegebenen Betriebs- und Qualitätsstandards können dem derzeit gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises Tuttlingen entnommen werden. Dieser kann zu den üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Tuttlingen eingesehen werden.
Die aktuellen Fahrpläne, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sowie weitere Informationen über den ÖPNV im Landkreis Tuttlingen sind auf der Homepa-ge (www.tuticket.de) von TUTicket, dem Verkehrsverbund des Landkreises Tuttlingen abrufbar.