Verabschiedung der Haushaltssatzung abgesetzt
Die in dem Antrag aufgeführten Deckungsvorschläge für den damit verbundenen Einnahmeausfall sind im wesentlichen Teil nicht steuerbar und beeinflussbar und somit nach Einschätzung der Kreisverwaltung so nicht tragfähig. Der Antrag hätte somit gravierende Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
Der Kreisverwaltung ist es wichtig, grundlegende Entscheidungen des Kreistages auf Basis ausreichender Informationen, einer guten Vorbereitung und vor allem im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu treffen. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags ist dies nicht möglich. Der Haushalt 2023 ist deshalb in der Kreistagssitzung vom 15. Dezember 2022 noch nicht entscheidungsreif.
Landrat Stefan Bär hat somit diesen Tagesordnungspunkt abgesetzt. Der Antrag wird in den nächsten Ausschussitzungen des Kreistages ordnungsgemäß vorberaten.
Die Verabschiedung des Haushalts wird dann in der Kreistagssitzung am 2. März 2023 erfolgen.