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Sitzungsbericht des Kreistags am 29. Februar 2024

In der 35. Sitzung des Kreistages wurde im Bereich Regionale Schulentwicklung über die Einrichtung einer Fachinformatikerklasse beraten. Mehrheitlich beschloss das Gremium die einjährige Berufsfachschule Holz abzugeben, wenn im Gegenzug eine Fachinformatikerklasse an der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule eingerichtet wird. Soweit erforderlich können auch Schulbezirke gebildet werden.

Für den Neubau der Werkstätten der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule wurde den Mitgliedern des Kreistags das Raumprogramm vorgestellt. Der Kreistag nahm dies zur Kenntnis. Die Entscheidung über das Raumprogramm soll in der Kreistagssitzung im Mai getroffen werden.

Für die Energiezentrale am Gesundheitszentrum Spaichingen beschloss der Kreistag einstimmig, den Vertrag für die Wärmelieferung mit der Bieterinnengemeinschaft, bestehend aus der duobloq Energie GmbH aus Ingolstadt und der BHK Wärmetechnik GmbH aus Königs Wusterhausen, abzuschließen.

Darüber hinaus beriet das Gremium über den Anschluss an die Wiedereinführung des Altkennzeichens „DS“. Der Kreistag beschloss mehrheitlich der Initiative des Landkreises Schwarzwald-Baar zur Wiedereinführung des Altkennzeichens „DS“ nicht beizutreten.

Der Auftrag für die Fahrbahndeckeninstandsetzung der Kreisstraße 5910 zwischen Schura und Aldingen einschließlich des Kreisverkehrs Aldingen/Deponie wurde an die Firma Walter Straßenbau KG aus Trossingen vergeben.

Für die Liegenschaften des Landkreises wurde über die Ausschreibungen von Energielieferungen und Reinigungsdienstleistungen beraten. Einstimmig beschloss der Kreistag die Lieferung von Erdgas auszuschreiben, die Gt-Service-Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung zu beauftragen und den Aufsichtsrat der Gt-Service GmbH zu bevollmächtigen die Zuschlagsentscheidungen und -erteilungen namens und im Auftrag des Landkreises vorzunehmen. Der Aufsichtsrat wird mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen. Außerdem verpflichtet sich der Landkreis, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen und das Erdgas von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit abzunehmen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen im bisherigen Umfang vorzubereiten und durchzuführen.

Alle Sitzungsvorlagen, Anlagen und die gefassten Beschlüsse finden Sie hier.