Sitzungsbericht des Kreistages am 11. Mai 2023
In der 29. Sitzung des Kreistages wurde über die künftige Nutzung des Bestandsgebäudes am Gesundheitszentrum Spaichingen beraten. Einstimmig stimmte der Kreistag der vorgestellten künftigen Nutzung zu.
Mehrheitlich beschloss das Gremium, die Architekten um einen Vorschlag für die Einrichtung eines Raums der Stille in der Größenordnung von max. zwei Zimmern zu bitten. Der Kreistag stimmte der Empfehlung der Fachplaner für die Fortführung des Vergabeverfahrens für die Energiezentrale auf Basis der bisher beschlossenen Kombination (Hackschnitzel als Grundlast, Gas als Spitzenkessel) zu.
Im Bereich öffentlicher Personennahverkehr wurde über die Planungen zum Ringzug 2.0 beraten. Der zusätzliche Infrastrukturbedarf durch den Schienengüterverkehr, die Kostenkalkulation für die Elektrifizierung der Trossinger Eisenbahn, die verschiedenen Varianten und die Kosten zur Umschaltvorrichtung für die Museumsbahn wurden zur Kenntnis genommen. Der Kreistag beschloss mehrheitlich, dass die Verlängerung des Ringzugs bis Geisingen oder Gutmadingen nicht weiterverfolgt wird und der Landkreis keine kommunale Mitfinanzierung der Betriebskosten übernimmt. Das Anliegen der Stadt Geisingen, stündliche Halte im Sinne des Zielkonzeptes 2025 für den Schienenverkehr durch bestehende Zugverkehre zu realisieren, wird durch den Kreistag unterstützt. Mit einfließen in die Argumentation sollen die Pläne der Stadt Geisingen, einen Park & Ride-Parkplatz mit Schienenanschluss einzurichten. Der Kreistag fordert vom Land Baden-Württemberg den Erhalt des Status quo bei den Ringzügen zwischen Immendingen und Donaueschingen.
Darüber hinaus wurde über die Handhabung der Überschüsse des Landkreises beim Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg beraten. Der Kreistag beschloss, dass das Guthaben aus den Spitzabrechnungen über die kommunale Mitfinanzierung des Ringzugbetriebs beim Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg verbleibt und der Finanzierung der künftigen Investitionskostenumlagen dient.
Ebenso beriet das Gremium über die Einführung eines neuen Schülertarifs. An den Regelungen der Schülerbeförderungssatzung zur Mindestentfernung von drei Kilometern Schulweg wird festgehalten. Zum jetzigen Zeitpunkt soll kein neuer Tarif eingeführt werden. Beschlossen wurde einstimmig, die Tarifentwicklung und die finanziellen Auswirkungen des neuen Tarifsystems zu beobachten und an den bestehenden Tarifprodukten festzuhalten.
Für die Wahl der Kreisräte im Jahr 2024 müssen die Wahlkreise aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl neu aufgeteilt werden. Die Verwaltung hat vier neue Varianten berechnet, die rechtlich möglich sind. Die Fraktionen wurden gebeten, eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden. Die abschließende Entscheidung über die Neueinteilung der Wahlkreise wurde auf die kommende Sitzungsrunde vertagt.
Für den Neubau der Werkstätten für die Ferdinand-von-Steinbeis-Schule beschloss der Kreistag einstimmig, diese am bisherigen Standort zu verwirklichen.
Der Tätigkeitsbericht der Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen (BIT) wurde von den Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis genommen, verbunden mit einem Lob für die bisherige Arbeit.
Im Bereich Straßenbau und Straßenunterhaltung wurde dem Gremium über die Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen (ZEB) aus dem Jahr 2022 berichtet. Der Kreistag nahm diese Ergebnisse zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, auf Grundlage der ZEB 2022 eine Prioritätenliste zu erstellen, die die Grundlage für die künftigen Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen darstellt. Ortsdurchfahrten sollen in Abstimmung mit den Kommunen in die Instandsetzungsplanungen mit aufgenommen werden. Zielgröße für Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2024 soll ein Betrag von 1,7 Mio. Euro sein.
Im Bereich der Vollzeitpflege wurde über die Anpassung der Rahmenbedingungen an bestehende Landesempfehlungen und die Erhöhung des Pflegegeldes beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die bestehenden Landesempfehlungen für den Bereich der Vollzeitpflege umzusetzen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den zukünftigen Empfehlungen des Landes zu folgen und bei der Bereitschaftspflege die Aufwendungen für „Erziehung und Pflege“ von derzeit 624 Euro auf 936 Euro pro Monat (= 50%) zu erhöhen. Die Erhöhung tritt zum 01.06.2023 in Kraft. In einem Jahr soll ein Bericht im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt werden, wie sich die Situation in der Vollzeit- und Bereitschaftspflege entwickelt hat.
Den Bericht über die überörtliche Bauprüfung der Jahre 2016 bis 2020 nahm das Gremium zur Kenntnis. Die Verwaltung wird über das Ergebnis im Herbst erneut berichten.
Am Ende der Sitzung wurden die bisherigen Naturschutzbeauftragen Heidi Mattheß und Helmut Dreher-Hager für weitere fünf Jahre bestellt.
Alle Sitzungsvorlagen, Anlagen und die gefassten Beschlüsse finden Sie hier.