Sitzungsbericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 20. November 2024
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 20. November 2024 wurde das Gremium im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr über die Auswirkungen der Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf das Jugendticket BW informiert und über eine Anpassung der Schülerbeförderungssatzung vorberaten. Die Satzungsänderung beinhaltet, dass berechtigte Grundschulkinder weiterhin einen Eigenanteil in Höhe von 0 EUR zahlen. Alle weiteren Schüler zahlen einen Eigenanteil in Höhe des Preises des kostengünstigsten Abos. Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung soll der Landkreis künftig über eine einfache und trotzdem flexible Regelung für die Zukunft verfügen, die gleichzeitig festlegt, dass künftige weitere Tariferhöhungen ebenfalls an die Eltern weitergegeben werden. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, der Änderung der Satzung der Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten zuzustimmen.
Die Verwaltung informierte den Ausschuss außerdem über den aktuellen Stand im Hinblick auf die Fremdwerbung auf Bussen. Nach Einschätzung einschlägiger Agenturen bedarf es bis zu drei Jahren, bis die gesamte Fahrzeugflotte werblich vermietet ist. Für das Jahr 2025 wurden 50.000 EUR an Einnahmen in den Haushalt eingestellt. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis.
Im Bereich Straßenbau wurde über dieEntwurfsplanung und die Kostenberechnung für die Behelfsbrücke zur Donaubrücke Tuttlingen entlang der L 277vorberaten. Nach Abschluss der Entwurfsplanung hat die Kostenberechnung gegenüber der Kostenschätzung keine Kostenerhöhung ergeben. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag mehrheitlich, dem Bau der Behelfsbrücke zuzustimmen und die dazu erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. EUR im Haushalt 2026/2027 zur Verfügung zu stellen.
Für die Sanierung des Straßenmeisterei Stützpunktes Wehingen-Harras wurde dem Ausschuss die Genehmigungsplanung vorgestellt. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, der Genehmigungsplanung zuzustimmen, die Baufreigabe für den ersten Bauabschnitt zu erteilen und für diesen Bauabschnitt die weiteren Leistungsphasen (LPH) bis LPH 8 freizugeben. Des Weiteren soll für die Verpachtung der nutzbaren Dachflächen des Multifunktionsgebäudes für PV-Anlagen ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden. Die Dachflächen sollen zu einem marktüblichen Pachtzins vergeben werden. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag, die Verwaltung zu ermächtigen, über die Vergabe und das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Darüber hinaus wurde dem Gremium ein umfassender Rückblick über die Straßen- und Bauwerksinstandsetzungsmaßnahmen 2024 der Kreisstraßen sowie der Radwege im Landkreis Tuttlingen gegeben. Das Kreisstraßeninvestitionsprogramm 2025 und der Ausblick auf kommende Straßenbaumaßnahmen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgestellt. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Im Bereich der Abfallwirtschaft wurde über die Kalkulation und die Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 sowie die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vorberaten. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, den Gebührensätzen sowie den abfallpolitischen Lenkungen bei den Behältergebühren Biomüll, den Gebühren für die Abgabe von Altreifen sowie im Bereich der Gebühren für die Anlieferungen von mineralischen Abfällen (Inertstoffdeponie Aldingen) und der Gebührenkalkulation zuzustimmen und die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen. In der Gebührenkalkulation 2025 (Haus- und Gewerbemüllgebühren) soll ein Betrag von 600.000 EUR aus den Kostenüberdeckungen eingestellt werden. Den Abschreibungen in der Gebührenkalkulation der Haus- und Gewerbemüllgebühren soll der Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg in der Form der Beschlussfassung des Kreistags vom 13.12.2018 zugrunde gelegt werden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über die Fortschreibung des Fahrzeug- und Gerätekonzeptes im Bereich Feuerwehrwesen beraten. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, das Fahrzeug- und Gerätekonzept zur Kenntnis zu nhemen und weiterzuverfolgen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, dem Gremium jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einen Vorschlag zum konkreten Vorgehen zu unterbreiten. Des Weiteren empfahl der Ausschuss dem Kreistag, für das Haushaltsjahr 2025 zur Ersatzbeschaffung der Atemschutzreserve Finanzmittel in Höhe von 168.000 EUR vorzusehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Ersatzbeschaffungen umzusetzen.
Am Ende der Sitzung wurde über die regionale Vernetzung der Leitstellen Rottweil, Schwarzwald-Baar und Tuttlingen berichtet. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag, die Verwaltung zu beauftragen, mit den regionalen Partnern die Vernetzung der Integrierten Leitstellen zu fördern und hierzu eine Absichtserklärung entsprechend dem vorgelegten Entwurf abzuschließen.