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Rechtsverordnung zum Taxentarif im Landkreis Tuttlingen

Das Landratsamt Tuttlingen hat bereits im September 2022 die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Landkreis Tuttlingen festgesetzt.

Diese Rechtsverordnung tritt nun am 1. Dezember 2022 in Kraft und löst die Rechtsverordnung von 2015 ab. Das Landratsamt Tuttlingen hält eine Erhöhung und somit Anpassung der Beförderungsentgelte an die aktuellen Entwicklungen und Preissteigerungen nach nunmehr sieben Jahren für angemessen und verhältnismäßig.

Auf folgender Seite: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ ist die entsprechende Rechtsverordnung eingestellt.

Das Landratsamt Tuttlingen bittet um Beachtung und Verständnis für die Anpassungen.