Landkreis Tuttlingen und Gemeinden müssen weitere Flüchtlinge aufnehmen
Aufgrund der wieder deutlich ansteigenden Zahl an Flüchtlingen, die nach Deutschland einreisen, besteht auch im Landkreis Tuttlingen und in den Gemeinden die Notwendigkeit weitere Unterkünfte bereitzustellen. Sowohl für Kriegsvertriebene aus der Ukraine als auch für Asylsuchende aus anderen Staaten müssen dringend weitere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Daher hat sich Landrat Stefan Bär an die 35 Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen gewandt und die Zuweisung von Geflüchteten auf die Gemeinden angekündigt.
Da sich die Situation stark zugespitzt hat und das Land Baden-Württemberg tägliche Zugänge von 140 Flüchtlingen und zusätzlichen 315 Kriegsvertriebene aus der Ukraine verzeichnet, werden im Monat September insgesamt 2.000 Flüchtlinge und 12.000 ukrainische Kriegsvertriebene an die Landkreise weiterverteilt. Entgegen der bisherigen Praxis müssen auch Kreise wie Tuttlingen, die ihre landesweite Quote eigentlich erfüllt haben, zusätzliche Personen aufnehmen. Seitens des Landes werden dem Landkreis Tuttlingen im September Stand heute 185 weitere Personen zur Aufnahme zugewiesen.
Aus diesem Grund hat der Landkreis Tuttlingen seine Aufnahmekapazitäten in den vergangenen Wochen bereits erhöht. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Flüchtlingsunterkünften des Landkreises werden derzeit mit Hochdruck weitere Unterkünfte für den Bezug vorbereitet.
Zum einen wird eine neue Gemeinschaftsunterkunft in der Stadt Geisingen zeitnah in Betrieb genommen. Darüber hinaus werden zwei ehemalige, derzeit leerstehende Krankenstationen im Gesundheitszentrum Spaichingen als Gemeinschaftsunterkunft vorbereitet, so dass nächste Woche mit der Belegung begonnen werden kann. Darüber hinaus befindet sich der Landkreis in Gesprächen über die Anmietung weiterer Unterkünfte. Die Belegung von Sporthallen soll so lange wie möglich vermieden werden. „Jedoch können wir Stand heute auch nicht ausschließen, wieder auf Hallen zurückgreifen zu müssen, wenn die vorhandenen Möglichkeiten erschöpft sind“, betont Landrat Stefan Bär.
Beginnend ab Ende August endet für viele ukrainische Kriegsvertriebene die sechsmonatige Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft, so dass sie auf die Gemeinden verteilt werden müssen. Nur durch die Weiterverteilung der Flüchtlinge auf die Gemeinden kann der Landkreis ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften für die in den kommenden Monaten zu erwartenden Flüchtlinge bereitstellen.
Daher lautet der eindringliche Appell des Landrats an alle Städte und Gemeinden des Landkreises, möglichst rasch zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. „Es ist zwingend, dass wir eine größere Anzahl aus den in unseren vorläufigen Unterkünften untergebrachten Menschen deutlich schneller als bisher mitgeteilt an die Gemeinden weiterverteilen“, erläutert der Landrat. „Noch in diesem Monat werden wir in einem ersten Schritt mindestens 100 Personen den Gemeinden zuweisen müssen. Dies trifft zunächst solche Gemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht noch nicht ausreichend nachgekommen sind. Auch in den kommenden Monaten werden weitere Zuweisungen folgen müssen, um den absehbar steigenden Flüchtlingszahlen Herr werden zu können. Ich möchte deshalb ausdrücklich ankündigen, dass im Zuge der steigenden Zahlen die Aufnahmequote der einzelnen Gemeinden weiter steigen wird und die Anzahl der aufnehmenden Gemeinden ausgeweitet werden muss“, so Bär. „Damit sind nun die Gemeinden am Zug. Wenn vor Ort keine regulären Wohnungen gefunden werden können, müssen zur Not auch kommunale oder kirchliche Räume oder die Belegung von Pensionen oder Hotels vorübergehend in Betracht gezogen werden.“
Angesichts dieser Notsituation bittet Landrat Stefan Bär alle Gemeinden des Landkreises um ihre Mithilfe und ihr Verständnis. „Wir haben bisher auch in schwierigen Zeiten schwierige Situation gemeinsam gemeistert. Ich bin überzeugt, dass uns dies auch dieses Mal gelingen wird, wenn dazu jeder und jede Gemeinde seinen notwendigen Beitrag leistet“, so der Landrat.