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Kreistag verständigt sich über Prioritäten der kommenden Haushaltsjahre

Vor dem Hintergrund der sich erheblich verschlechternden finanziellen Lage des Landkreises Tuttlingen in den kommenden Jahren hat sich der Kreistag im Rahmen einer Klausurtagung am 20. und 21. Februar 2025 in Reutlingen eingehend mit den anstehenden Investitionen befasst. Mit den Ergebnissen der Klausurtagung, die in der Kreistagssitzung am 26. Februar nochmals bekräftigt wurden, legt der Kreistag die Schwerpunkte für die kommenden fünf Haushaltsjahre fest.

Demnach erhalten die Themenfelder Bildung und Schulen sowie Gesundheit oberste Priorität. Dabei bekennt sich der Kreistag dazu, dass alle künftigen Investitionen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent benötigen. Dieser Eigenanteil kann entweder durch Jahresüberschüsse oder durch die Anhebung der Kreisumlage erwirtschaftet werden.

Angesichts der damit verbundenen Belastung der kommunalen Haushalte erwartet der Kreistag gleichzeitig von der Verwaltung eine strikte Haushaltsdisziplin und ein enges Controlling.

Darüber hinaus beauftragt der Kreistag die Verwaltung, eine Personalstrategie im Rahmen des bestehenden Personalkörpers zu entwickeln. Diese soll Lösungen für den Umgang mit den finanziellen Rahmenbedingungen und den sich aus den anstehenden Altersabgängen ergebenden Herausforderungen aufzeigen.

Außerdem sind verschiedene Einsparungen im Bereich ÖPNV vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in diesem Zusammenhang insbesondere die Erhebung von einheitlichen Eigenanteilen in der Schülerbeförderung zu prüfen. Der Kreistag erwartet zudem eine regelmäßige Erhöhung der Entgelte mindestens auf Niveau des BW-Index. Gleichzeitig sind Einsparungen im Regionalverkehr zu prüfen. Für den neuen On-Demand-Verkehr werden Maßnahmen zur Erhöhung der Bedienquote geprüft und umgesetzt, dazu gehört insbesondere die Einführung von Reiseketten.

Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Ausgleichssystematik des Deutschlandtickets mit der Stadt Tuttlingen und der Gemeinde Wurmlingen Gespräche über eine Novellierung des Vertrages für den Stadttarif zu führen.

Die Ergebnisse der Prüfaufträge an die Verwaltung werden den jeweils zuständigen Gremien innerhalb der kommenden Monate zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.