Kooperationsprojekt "Sport und Integration von ukrainischen Kriegsvertriebenen"
Kooperationsprojekt vom Landkreis Tuttlingen, Sportkreis Tuttlingen e.V. und Badischem Sportbund Freiburg e.V. (BSB) startet am 1. Juni 2022
Um die ukrainischen Flüchtlinge, die dauerhaft in Deutschland bleiben und sich hier ein neues Leben aufbauen möchten, so gut und so schnell wie möglich zu integrieren, ist die Unterstützung der heimischen Sportvereine von großer Bedeutung. Sport verbindet und zeigt, wie wertvoll Zusammenhalt ist. Zudem fördert er den gegenseitigen Respekt.
Der Zugang ukrainischer Flüchtlinge in die Sportvereine verzögert sich leider oftmals durch mangelnde Kommunikation, Abstimmung und Information. Aus diesem Grund starten der Landkreis Tuttlingen, der Sportkreis Tuttlingen e.V. sowie der Badische Sportbund Freiburg die Initiative „Sport und Integration von ukrainischen Kriegsvertriebenen".
„Sportvereine sind daher beiderIntegration von ukrainischen Kriegsvertriebenen enorm wertvoll“, betonte Landrat Stefan Bär bei der Unterzeichnung des Kooperationsprojektes. „Invielen Fällen wird über denSport hinausgeholfen und unterstützt. Die in Deutschland ankommenden Personen habenindenVereinen die Möglichkeit, Sprachbarrierenabzubauen und neue Kontakte zuknüpfen. Die Sportverbände als Dachverband der Sportvereine habendenbestenZugang zum organisierten Sport. Darüber hinaus steht der Landkreis Tuttlingen - aufgrund des Integrationsmanagements und der Ehrenamtskoordination - in unmittelbarem Kontakt mit den Kriegsflüchtlingen und den Kommunen. Insbesondere durch den Einbezug ehrenamtlicher Helfer, bestehender Helferkreise und natürlich der Kommunen gelingt die direkte Kontaktaufnahme und persönliche Ansprache des anvisierten Personenkreises.“
Sportvereine, die ukrainische Kriegsvertriebene in ihr Sportangebot aufnehmen, erhalten als Ausgleich für Kosten im Trainings- und Wettkampfbetrieb einen finanziellen Zuschuss. Daher stehen jedem Verein 10 Euro pro Monat für eine Person im Verein (120 Euro im Jahr) zur Verfügung. Das Antragsverfahren erfolgt dabei so unbürokratisch wie möglich. Alle interessierten Sportvereine des Landkreises Tuttlingen, die den beiden Sportverbänden des Sportkreises Tuttlingen e.V. und des BSB angehören, können zentral über die Geschäftsstelle des Sportkreises Tuttlingen e.V. (Sportkreisgeschäftsstelle, Manfred Ulmer-Sportheim, Am Unterbach 6, 78549 Spaichingen, Tel.: 07424/4636, Fax.: 07424/2334, Mail: info@sportkreis-tut.de) einen Förderantrag für jeden in den Verein aufgenommenen ukrainischen Kriegsvertriebenen stellen.
Gefördert wird das Projekt durch den Landkreis Tuttlingen, zunächst für ein Jahr (1. Juni 2022 - 31. Mai 2023).