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Jagdrechtliche Angliederung von Grundflächen auf den Gemarkungen Talheim und Reichenbach

Am gestrigen Donnerstag, 4. Mai 2023, hat das Landratsamt Tuttlingen eine Angliederung mehrerer Flurstücke der Gemarkungen Talheim und Reichenbach an verschiedene Eigenjagdbezirke der Gemeinde Talheim bzw. der Gemeinde Reichenbach zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung verfügt.

Hintergrund ist, dass durch die Verpachtung der Jagdreviere der Gemeinde Talheim sowie der Gemeinde Reichenbach und der im Zuge dieser Verpachtungen erstellten Jagdkataster festgestellt wurde, dass bestimmte Flurstücke auf den Gemarkungen Talheim und Reichenbach keinem Jagdbezirk angehören.
Grundsätzlich steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf dessen Grund und Boden zu. Das Jagdrecht darf jedoch nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.
Infolgedessen sind diejenigen Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, benachbarten Jagbezirken anzugliedern.
Das Landratsamt Tuttlingen ist als untere Jagdbehörde hierfür zuständig.
Auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ sind die entsprechenden Allgemeinverfügungen mit den jeweiligen Übersichtskarten bzgl. der betroffenen Flächen eingestellt.