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Jagdrechtliche Angliederung von Grundflächen auf den Gemarkungen Immendingen, Ippingen, Zimmern und Hattingen sowie Balgheim

Am gestrigen Montag, 21. November 2022, hat das Landratsamt Tuttlingen eine Angliederung mehrerer Flurstücke der Gemarkungen Immendingen, Ippingen, Zimmern und Hattingen sowie der Gemarkung Balgheim an verschiedene Eigenjagdbezirke der Gemeinde Immendingen bzw. der Gemeinde Balgheim zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung verfügt.

Hintergrund ist, dass durch die Verpachtung der Jagdreviere der Gemeinde Immendingen sowie der Gemeinde Balgheim und der im Zuge dieser Verpachtungen erstellten Jagdkataster festgestellt wurde, dass bestimmte Flurstücke auf den Gemarkungen Immendingen, Ippingen, Zimmern, Hattingen und Balgheim keinem Jagdbezirk angehören.

Grundsätzlich steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf dessen Grund und Boden zu. Das Jagdrecht darf jedoch nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.
Infolgedessen sind diejenigen Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, benachbarten Jagbezirken anzugliedern.
Das Landratsamt Tuttlingen ist als untere Jagdbehörde hierfür zuständig.

Auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ sind die entsprechenden Allgemeinverfügungen mit den jeweiligen Übersichtskarten bzgl. der betroffenen Flächen eingestellt.