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Härtefallfonds des Landkreises zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der Landkreis Tuttlingen bietet die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln als freiwillige Unterstützungsleistung für Menschen in besonderen Härtefällen an. Im Dezember 2022 hat der Kreistag des Landkreises dafür einen Härtefallfonds genehmigt. Maximal 10.000 Euro im Jahr stehen für diesen Zweck zur Verfügung. 

Beratungsgespräch

Seit Januar 2023 können sich Frauen, die sich neben finanzieller Bedürftigkeit auch in einer weiteren Notlage befinden, an eine der drei Schwangerenberatungsstellen des Gesundheitsamtes, der Diakonie oder der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau wenden, um eine Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln zu beantragen. In einem Beratungsgespräch wird nicht nur das passende Verhütungsmittel gefunden, sondern es bietet sich auch ein geschützter Raum, um über die oft schambehaftete Notsituation zu sprechen.

Die Schwangerenberatungsstellen genießen großes Vertrauen und viele Frauen kennen die Beraterinnen bereits von früheren Schwangerschaften, wodurch sie sich auf deren Verschwiegenheit verlassen können. Dies erleichtert den Frauen den Zugang zum Hilfesystem erheblich.

Die zusätzlichen Notsituationen, in denen sich die antragstellen-den Frauen bisher befanden, umfassen unter anderem traumatische Geburtserlebnisse, Krankheiten, Totgeburten, Kindstod, Gewaltbeziehungen, wiederholte Schwangerschaftsabbrüche oder eine sehr hohe Kinderzahl. In vielen Fällen trafen mehrere dieser Notsituationen zusammen.

Es wird deutlich, dass eine gesicherte Verhütung in diesen Notlagen eine wichtige und schnell wirksame Hilfe darstellt. Die monetären Kosten und gesundheitlichen Risiken ungewollter Schwangerschaften sind beträchtlich höher. Eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, wäre aus Sicht des Landratsamtes daher wünschenswert. Bis dahin ist der freiwillige Verhütungsmittelfonds des Landkreises Tuttlingen ein wertvolles Engagement für die Betroffenen.

Die Mittel sind zunächst für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit jährlich maximal 10.000 Euro eingeplant. Im Jahr 2023 wurden davon knapp 6.000 Euro abgerufen. Im Haushaltsjahr 2024 kann bereits ein Anstieg der Nachfrage beobachtet werden. Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme für jedes Verhütungsmittel möglich, bis hin zur Sterilisation oder Vasektomie in besonders begründeten Einzelfällen.