Inhalt

Geschwindigkeitsbegrenzung im Kreuzstraßentunnel in Tuttlingen

Aufgrund eines Teilausfalls der elektroakustischen Anlage (Lautsprecheranlage) im Kreuzstraßentunnel in Tuttlingen und der dadurch im Ereignisfall eingeschränkten Übermittlungsmöglichkeit von Verhaltensanweisungen an die Verkehrsteilnehmenden wurde die zulässige Geschwindigkeit im Kreuzstraßentunnel bis auf Weiteres auf 30 km/h beschränkt.

Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung ist die geringere Unfallgefahr bei niedrigeren Geschwindigkeiten und die dadurch reduzierte Wahrscheinlichkeit eines Ereignisfalls.

Die Lautsprecheranlage wird schnellstmöglich wieder instandgesetzt.

Das Landratsamt Tuttlingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung.