Die Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises informiert: Arbeitsmarktstrategie 2024 verabschiedet - Förderanträge sind ab sofort möglich
Seit 1957 ist der Europäische Sozialfonds (ESF) das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der europäischen Union. Seine Fördermaßnahmen tragen dazu bei, Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern wie auch Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.
Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für Investitionen in die Menschen und ein Schlüsselfaktor für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa.
In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 hat der ESF Plus zum Ziel, zu einem sozialeren und inklusiveren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Für die ESF-Plus-Förderung stehen in diesem Zeitraum in Europa EU-Mittel in Höhe von rund 99,3 Mrd. Euro bereit, davon in Baden-Württemberg rund 218 Millionen Euro.
Dem Landkreis Tuttlingen steht für die Förderperiode ein Budget von 1,35 Mio. Euro zur Verfügung. Seit 2022 umfasst der jährliche Förderbetrag im Landkreis 165.000 Euro.
Öffentliche und private Institutionen in der Region, Weiterbildungsträger oder Kommunen können sich mit Projektanträgen um die Fördergelder bewerben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Privatpersonen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds für regionale Projekte ermöglichen keine Vollfinanzierung des Vorhabens. Sie umfassen 40% des Finanzierungsvolumens. Die weiteren 60% sind über eine aktive Kofinanzierung durch Projektträger oder andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen sicherzustellen.
Der für die regionale Programmsteuerung im Landkreis Tuttlingen zuständige ESF-Arbeitskreis hat in seiner Arbeitsmarktstrategie für 2024 festgelegt, dass mit den Fördergeldern die soziale Inklusion und die gesellschaftliche Teilhabe umfassend stabilisiert und auch die Armut - in unterschiedlichster Ausprägung; sei es Kinderarmut oder (drohende) Altersarmut - abgemildert und bekämpft werden sollen.
Der regionale ESF-Arbeitskreis Tuttlingen begrüßt Projekte für folgende Zielgruppen:
- Personen, die durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiterhin Benachteiligungen erfahren und aufarbeiten müssen
- bildungsferne Familien, Langzeitarbeitslose mit multiplen Problemlagen
- Langzeitarbeitslose mit und ohne Migrationshintergrund mit geringer Bildung
- Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 Jahren bis 25 Jahren
- schulschwache Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5, zur Vermeidung von Schulabbrüchen, Unterstützung im Übergang Schule / Beruf auf dem Weg zum Ausbildungsplatz
- Erziehende und Arbeitslose mit Fluchthintergrund.
Im Rahmen der Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises, die am 22. März 2023 beim Landratsamt Tuttlingen stattfand, wurde die langjährige Geschäftsführerin des Arbeitskreises, Elke Wenzler, verabschiedet. Wenzler bekleidete das Amt über neun Jahre lang und ließ sich auf eigenen Wunsch von der Aufgabe befreien, da sie in ihrem Hauptamt als Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Arbeitsmarktintegration beim Kommunalen Jobcenter des Landkreises Tuttlingen insbesondere aufgrund der wachsenden Zahl an Kundinnen und Kunden zunehmend gefordert ist.
„Auch wenn ich Sie gerne noch ein weiteres Jahr an meiner Seite gehabt hätte, danke ich Ihnen für Ihre langjährige, gewissenhafte, engagierte und innovative Arbeit. Mit Ihrer Persönlichkeit und beruflichen Erfahrung haben Sie aktiv zum Erfolg des ESF in der Region beigetragen“, würdigte Fabian Biselli, Kreissozialamtsleiter und Vorsitzender des ESF-Arbeitskreises, Wenzlers Tätigkeit.
Nachfolgerin ist Ulrike Betzler, Fachberaterin Alter und Technik bei der Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe des Landkreises Tuttlingen. „Mit ihrem Background und ihrer Fähigkeit zum Netzwerken passt sie hervorragend in das Anforderungsprofil der Geschäftsführung des regionalen ESF-Arbeitskreises, da nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern darüber hinaus viele weitere Zielgruppen, wie zum Beispiel pflegende Angehörige oder Menschen mit Handicap, die von sozialer Exklusion bedroht sind, zu den Zielgruppen des ESF-Plus gehören“, so Biselli weiter. „Wir wünschen Frau Betzler alles Gute und viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe“.
Die wichtigsten Informationen zur Antragstellung sind dem öffentlichen Aufruf auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen zu entnehmen. Anträge sind bei der L-Bank in Karlsruhe einzureichen:
https://www.landkreis-tuttlingen.de/media/custom/2527_3464_1.PDF?1680154186
Auf die Arbeitsmarktstrategie 2024 des regionalen ESF-Arbeitskreises Tuttlingen wird hingewiesen:
https://www.landkreis-tuttlingen.de/media/custom/2527_3463_1.PDF?1680154482
Der aktuelle Flyer zur Förderperiode ESF Plus von 2021 bis 2027 ist hier zu finden:
https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/DOWNLOAD_CENTER_2021-2027/Allgemeine_Informationen/ESF-Plus_Flyer_Webseite.pdf
Interessierte, Antragstellende oder potenzielle Projektträger können sich bei Fragen jederzeit an die Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises wenden:
ESF-Geschäftsstelle
Ulrike Betzler
Tel. 07461/926-4620
Fax: 07461/926-4688
Mail: u.betzler@landkreis-tuttlingen.de