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Borkenkäferbefall nimmt weiter zu

Landrat Stefan Bär macht sich in Emmingen-Liptingen ein Bild von der Lage – Forstamt bietet Privatwaldbesitzern Hilfe an

Die Schäden in den Wäldern um Emmingen-Liptingen sind besorgniserregend. Deshalb machte sich Landrat Bär zusammen mit Gemeinderäten und Mitarbeitern des Kreisforstamtes ein Bild vor Ort. „Die Schäden sind erheblich“, hielt der Landrat fest.„Die Bewältigung der anfallenden Holzmengen werden zur Herausforderung, das Kreisforstamt arbeitet deshalb mit Hochdruck an einem konzentrierten Vorgehen, vor allem für den Privatwald.“

„Wir wussten, dass in den Wäldern viele Borkenkäfer sind, aber bislang waren die Wälder vor allem durch die Sommerstürme betroffen. Nun schlägt der Borkenkäfer ortsweise voll zu“, erklärte Karlheinz Schäfer, Leiter des Kreisforstamtes. „Jetzt geht es darum die Befallsherde zu erkennen, die befallenen Bäume, und damit auch die Käfer, aus dem Wald zu bekommen und so das Schadausmaß in den Folgejahren einzudämmen“, so Schäfer weiter.

Süden des Landkreises besonders schwer betroffen

Im Süden des Landkreises Tuttlingen - der Brennpunkt liegt aktuell auf den Gemarkungen Emmingen-Liptingen - treten die Schäden vor allem an der Fichte auf. Im Neckarland gibt es erhebliche Schäden an Fichte und Weißtanne. Die meisten Befallsherde sind dabei zwar noch kleinflächig, aber dafür zahlreich. Durchgängig warme Temperatur und die anhaltende Trockenheit haben die Borkenkäfersituation deutlich verschlimmert.

Um die Entwicklung aufzuhalten bedarf es ein entschlossenes und rasches Vorgehen aller Waldbesitzenden in der Region. Das Kreisforstamt bündelt deshalb im Moment möglichst viel Personal, um zusammen mit der Gemeinde und den privaten Waldbesitzenden eine koordinierte Aufarbeitung des Schadholzes voranzutreiben. Ein Großteil der Aufarbeitung soll mit Erntemaschinen erfolgen. Dazu werden die Waldbesitzenden der Gemarkung zeitnah vom Forstamt angeschrieben, mit dem Ziel, alle Sturm- und Käferhölzer von denen eine weitere Gefahr ausgeht noch in diesem Jahr aus dem Wald zu bringen.

Auch in anderen Regionen des Kreises fordert das Forstamt die Privatwaldbesitzenden dringend auf, ihre Fichten- und Tannenbestände intensiv zu kontrollieren und befallene Bäume zu entnehmen. Im kommenden Jahr müssen Waldbesitzer mit einem erhöhten Befallsdruck rechnen, wenn die befallenen Bäume nicht entnommen werden.

Erkennen von Befall durch Borkenkäfer an Fichte

Das braune Bohrmehl auf Rinde und Moos am Stammfuß, Rindenschuppen oder Spinnweben sind klare Anzeichen für einen Befall. Ein weiteres Befallsmerkmal sind Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm und am Kronenansatz sowie vergilbenden Kronen und viele abgefallene, grüne Nadeln am Stammfuß. Eine fortgeschrittene Brut der Borkenkäfer erkennt man am beginnenden Rindenabfall – insbesondere am Kronenansatz. Die befallenen Bäume überleben die Schäden nicht, sie dienen den schädlichen Insekten als „Überwinterungsbäume“ für den Käfer und müssen deshalb möglichst schnell aus dem Wald entfernt werden.

Hintergrund

Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen

Die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen ist ein Zusammenschluss von strukturell benachteiligten Waldbesitzenden im Kleinprivatwald. Ihre Hauptaufgabe ist die gebündelte Abwicklung des Holzverkaufs für ihre Mitglieder.

Wälder der Mitglieder sind automatisch zertifiziert und auch Sammelförderanträge stehen auf der Agenda des Vereins. Werden Sie Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen. Als Solidargemeinschaft vertritt sie die Interessen des Privatwaldes, ermöglicht einen vergünstigten Holzverkauf, und informiert regelmäßig via Homepage und Newsletter.

Nähere Informationen und ein Mitgliedsantrag finden Sie unter www.fbg-landkreis-tuttlingen.de.

Das Dienstleistungsangebot des Kreisforstamtes im Kleinprivatwald

Privatwaldbesitzer, die das Dienstleistungsangebot des Kreisforstamtes in Anspruch nehmen wollen, können sich an per Mail an forstamt@landkreis-tuttlingen.de wenden, um einen vorgefertigten Vertragsentwurf zum PW1 anzufordern. Bitte angeben: Kontaktdaten, die betroffenen Parzellen und die Gemarkung sowie, wenn bereits bekannt, die forstliche Betriebsnummer. Nur wer diese Vereinbarung abgeschlossen hat, kann seinen Revierleitenden beauftragen.

Die Revierleiter können die erforderlichen Arbeiten organisieren und abwickeln. Dieser Aufwand wird vom Land zu 70% gefördert.

Wenn private Waldbesitzer nicht Mitglied in der FBG Landkreis Tuttlingen werden möchten, ihr Holz aber trotzdem vom Kreisforstamt vermarktet werden soll, wird eine Holzverkaufsvollmacht benötigt. Diese können unter www.landkreis-tuttlingen.de/forstamt heruntergeladen werden.