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Bioabfall ohne Plastik - Landkreis Tuttlingen verschärft Kontrollen

Die Verunreinigung des Bioabfalls mit Plastiktüten, auch kompostierbaren, sowie anderem Restmüll gefährdet die Herstellung von Biokompost und belastet die Umwelt. Am 1. Mai 2025 tritt die neue bundesweite Bioabfallverordnung in Kraft, die maximal 3 % Störstoffe in der Biotonne erlaubt.

Im Bioabfall des Landkreises Tuttlingen finden sich zunehmend anorganische Abfälle wie Kaffeekapseln, Glas, Windeln, Verpackungen mit Inhalt vor allem aber Plastiktüten und „kompostierbare“ Plastiktüten. Diese zersetzen sich in der Kompostierungsanlage nicht vollständig. Sie gelangen als Mikroplastik in den Kompost und damit auf Felder und in die Nahrungskette. Enthält der Biomüll zu viele Störstoffe, wird er nicht kompostiert, sondern als Restmüll entsorgt, was die Abfallgebühren für alle Haushalte erhöht.

Zur Reduzierung des Störstoffanteils führt das Entsorgungsunternehmen bereits stichprobenartige Kontrollen durch. Ab März 2025 werden diese verschärft.

Bioabfälle sollten idealerweise lose in einem geeigneten Behälter gesammelt und ohne Plastik- oder „kompostierbare“ Plastiktüten in die Biotonne gegeben werden. Alternativ ist die Entsorgung in Zeitungspapier (kein Hochglanz- oder Prospektpapier) oder in Papiertüten aus dem Handel möglich.