Behördengänge künftig online erledigen
Zeitaufwändige Behördengänge sollen bald Geschichte sein. Auch das Landratsamt Tuttlingen geht voran in eine digitale und bürgerfreundliche Zukunft. So können Bürgerinnen und Bürger ab sofort rund um die Uhr und bequem von Zuhause aus verschiedene Online-Anträge nutzen.
Bislang verfügbar sind die Anträge auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises, die Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Damit sparen sich die Antragstellenden den Gang zum Landratsamt oder das mühsame Ausdrucken und Versenden des Antrags. Mit der Dokumentenübermittlung stehen die Daten der Behörde unmittelbar zur Bearbeitung zur Verfügung, der Postweg fällt damit ebenfalls weg. Die elektronischen Leistungen sind über das zentrale Serviceportal des Landes, Service-BW, erreichbar.
Der Online-Antrag zum Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, einen Schwerbehindertenausweis erstmalig zu beantragen. Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass die Antragstellenden die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben und in Deutschland wohnen. Der Antrag kann auch ohne Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt werden. Bereits digital vorhandene Unterlagen wie beispielsweise ärztliche Gutachten oder Vollmachten lassen sich per Upload einfach hinzufügen.
Die Online-Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt sind umfangreiche Anträge, die eine ausführliche Beantwortung erfordern. Je mehr Informationen eingegeben werden, desto zügiger kann die Behörde den Antrag bearbeiten. Jedoch lassen sich alle Anträge bequem zwischenspeichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufrufen.
Die digitalen Anträge sind auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter „Dienstleistungen“ zu finden (https://www.landkreis-tuttlingen.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/) oder alternativ direkt auf der Plattform Service-BW (https://www.service-bw.de/) mit den entsprechenden Suchbegriffen.