Aufstallungspflicht im Landkreis Tuttlingen wegen Geflügelpest endet am 31. März 2023 - Seuchenlage in Baden-Württemberg jedoch weiter kritisch; Biosicherheitsmaßnahmen bleiben wichtig
Wegen der Feststellung von Geflügelpest bei zwei tot aufgefundenen Stockenten in Tuttlingen wurde mit Allgemeinverfügung vom 8. März 2023 für den zentralen und südlichen Landkreis eine Stallpflicht für Geflügel und die Einhaltung besonderer Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen angeordnet. Da seitdem keine weiteren Fälle bekannt geworden sind und auch keine Verdachtsfälle in Abklärung sind, kann die Stallpflicht aufgehoben werden.
Ab Oktober 2021 traten Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Deutschland und Europa erstmals kontinuierlich über das ganze Jahr hindurch auf. In der Vergangenheit wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln nur alle zwei bis drei Jahre im Winterhalbjahr als zeitlich begrenztes Geschehen beobachtet. Im Januar 2023 traten auch in Baden-Württemberg erneut Fälle bei Wildvögeln auf und werden bis heute weiterhin gemeldet, allerdings nicht mehr im Landkreis Tuttlingen oder in angrenzenden Gebieten, sodass eine Verlängerung der Stallpflicht nicht begründet werden kann. Die Gefahr des Eintrags in Hausgeflügelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut allerdings weiterhin als hoch eingeschätzt, weshalb Geflügelhaltern dringend empfohlen wird, weiterhin auf Biosicherheit, insbesondere alle Maßnahmen zur Vermeidung von Wildvogelkontakt, zu achten. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen ist weiterhin in Kraft.
Das Veterinäramt bittet, nach wie vor folgende Auffälligkeiten bei Wildvögeln zu melden: Totfunde und Erkrankungen von Wasservögeln aller Art (als Hauptrisikogruppe), von Greifvögeln, Eulen und Rabenvögeln, einschließlich Elstern und Eichelhähern (als Beutegreifer und Aasfresser), sowie Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln aller Art.
Auffälligkeiten sind zu melden an:
Landratsamt Tuttlingen
Veterinäramt
Tel.: 07461/926-5403
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de