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Amerikanische Faulbrut der Bienen in Rietheim-Weilheim

Bei Untersuchungen durch das Veterinäramt des Landratsamtes Tuttlingen sowie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg wurde in einem Bienenstand auf Gemarkung Rietheim die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt. Es wurde ein Sperrbezirk festgelegt, der folgendes Gebiet umfasst: Das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietheim-Weilheim mit den Gemarkungen Rietheim und Weilheim, das gesamte Gebiet der Gemeinde Dürbheim sowie das Gebiet der Gemeinde Balgheim südlich der L438 bzw., ab der Einmündung der L438 in die B14, in Richtung Westen südlich der Bahnlinie.

Was ist die Amerikanische Faulbrut?

Bei dieser Bienenseuche handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, womit die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird. Schließlich, spätestens im folgenden Winter, geht das geschwächte Volk ganz ein. Die Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut erfolgt in erster Linie durch die sogenannte „Räuberei“: Darunter versteht man das Phänomen, dass Bienen eines starken Bienenvolkes die verminderte Abwehrbereitschaft eines geschwächten Volkes ausnutzen und sich den Honig direkt aus den Waben des schwachen Volkes holen - mit der Folge, dass sie die Bakteriensporen in den eigenen Bienenstock tragen. Auch durch den unkontrollierten Handel mit Bienenvölkern oder das Schwärmen von Bienenvölkern kann die Bienenseuche verbreitet werden. Ebenfalls eine Rolle spielt sporenhaltiger Honig, in der Regel aus Übersee, wenn er aus offenen Honiggläsern z.B. in Glascontainern oder Abfallbehältern von Bienen aufgenommen wird.

Wie wird die Amerikanische Faulbrut bekämpft?

Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und wird mit staatlichen Maßnahmen bekämpft. Der betroffene Bienenstand muss gesperrt werden und es wird ein Sperrbezirk festgelegt. Im Sperrbezirk dürfen keine Bienenvölker umgestellt werden, damit die Bienenseuche nicht verschleppt wird. Es dürfen auch keine Bienenvölker in den Sperrbezirk eingebracht werden. Bienenhalter haben die Standorte ihrer Bienenhaltung dem Veterinäramt zu melden. Alle Bienenvölker und Bienenstände werden durch die örtlichen Bienensachverständigen und die Amtstierärzte des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf Amerikanische Faulbrut überprüft. Dabei werden Proben zur Laboruntersuchung entnommen.
Im festgelegten Sperrbezirk befinden sich ca. 30 Bienenstände. Die von der Faulbrut betroffenen Bienenvölker werden abgetötet. Als Alternative kann in bestimmten Fällen das sogenannte Kunstschwarmverfahren zur Sanierung der Bienenstände eingesetzt werden.
Die Sperrmaßnahmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn bei Nachuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk keine Anzeichen von Faulbrut festgestellt werden.

Ist die Amerikanische Faulbrut für Menschen gefährlich?

Die Amerikanische Faulbrut ist eine reine Bienenseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Der Honig kann ohne Einschränkung verzehrt werden.