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Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen am Gesundheitszentrum Spaichingen

Die Gesundheitszentrum Spaichingen GmbH konnte bereits wichtige Erfolge sowohl im Bereich der medizinisch-pflegerischen Entwicklungen am Standort in Spaichingen als auch mit Blick auf die Akquise von Ärzten und Dienstleistern und im Marketingbereich erzielen. Besonders erfreulich ist, dass sich fast alle bisherigen im Gebäude untergebrachten Praxen und Dienstleister räumlich vergrößern möchten. Zudem konnten bereits einige neue Nutzungen sowie interessierte und ansiedlungswillige Fachärzte für das Gesundheitszentrum gewonnen werden.

Darüber hinaus soll ein Pflegehotel für die rehabilitative Kurzzeitpflege mit Angeboten für die pflegenden Angehörigen und die Tagespflege auf dem Areal des Gesundheitszentrums entstehen. Ein Kindergarten ist ebenfalls in Planung, der auch vom Personal des Gesundheitszentrums genutzt werden kann.

Bauliche Maßnahmen am Gesundheitszentrum Spaichingen

Die Zielvorgabe für eine Nachnutzung des Gesundheitszentrums Spaichingen, die in einem Bürgerdialog entwickelt und am 12. Mai 2021 vom Kreistag beschlossen wurde, enthält eine Mischung aus ärztlichen und pflegerischen Angeboten, ergänzt um gesundheitsnahe Dienstleistungen.

Im Zuge der geplanten Umnutzung sind bauliche Eingriffe am Gebäude unumgänglich. Der Kreistag hat am 21. Oktober 2021 das Planungsbüro HSP Hoppe Sommer Planungs GmbH in Stuttgart mit der Planung der Umbaumaßnahmen beauftragt. Zudem wurden mehrere Fachingenieure mit ins Boot geholt. Hinsichtlich der Raumplanung hat die verbesserte Unterbringung der im Gebäude bereits vorhandenen Praxen und die Schaffung entsprechender Flächen für weitere Ansiedlungen, einschließlich Reserveflächen für die Zukunft, oberste Priorität. 

Die nun vorliegenden Ergebnisse der Vorentwurfsplanung der Architekten verdeutlichen zwar, dass das vorgegebene Raumprogramm im Gebäude untergebracht werden könnte. Für die Umsetzung wären allerdings größere und zum Teil gravierende Eingriffe in die Bausubstanz notwendig. Diese stellen nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in Frage. Somit kommen die Architekten und Fachingenieure zu dem Ergebnis, dass nur einzelne Gebäudeteile (insbesondere die früheren „Bettenflügel“ Teil A und B) die notwendige Substanz für eine wirtschaftlich sinnvolle und angemessene Umnutzung aufweisen. Dahingegen wäre die Sanierung anderer Teile (insbesondere Teil D (Funktionsbau mit OP) und Eingangsbereich E) aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen. Hinzu kommen die gegenwärtigen Preissteigerungen im Baubereich und die auch weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unwägbarkeiten sowie Risiken im Bestand, sodass eine weitere Kostensteigerung nicht auszuschließen ist. Die Architekten empfehlen vielmehr, für diese Nutzungen einen Ersatzbau zu erstellen, der losgelöst von den vorhandenen baulichen Zwängen kompakter und wirtschaftlicher wäre.

Die bisherigen Planungen müssen deshalb nochmals auf Alternativen überprüft werden. Dabei soll das Hauptziel aber weiterhin fest im Blick behalten und an der Realisierung eines Ärztezentrums mit integriertem ambulanten OP uneingeschränkt festgehalten werden. Dasselbe gilt auch für die geplante Etablierung der Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV). Gemeinsam mit dem von einem privaten Betreiber geplanten Pflegehotel soll damit ein starkes intersektorales ambulantes Zentrum entstehen, das durch gesundheitsnahe Dienstleistungen ergänzt wird. Auch soll das Klinikum mit dem von ihm betriebenen ZAO (Zentrum für Ambulantes Operieren) und den MVZ-Praxen sowie die Gesundheitszentrum Spaichingen GmbH fest in der Konzeption verankert und in Spaichingen präsent bleiben.

Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse ist für die geplanten Nutzungen ein finanzierbares Konzept mit baulichen Alternativen erforderlich. Die Entscheidung über einzelne Gebäudeabschnitte soll auf Basis eines Gesamtkonzeptes getroffen werden, das nun planerisch entwickelt und politisch mit allen Beteiligten, insbesondere der Stadt Spaichingen, beraten und abgestimmt werden soll. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Architekten mit ersten Überlegungen für das geänderte Vorgehen zu beauftragen und in der dritten Sitzungsrunde das weitere Vorgehen festzulegen. Zuvor wird sich der Kreistag bei einer Klausurtagung Mitte Mai intensiv mit dem Thema befassen.

Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat dieses Thema am 13. April vorberaten und seine Zustimmung für dieses Vorgehen erteilt. Am 5. Mai wird der Kreistag darüber beschließen. 

Verlagerung der stationären Abteilungen der Plastischen Chirurgie und der Konservativen Orthopädie nach Tuttlingen

Der Beschluss des Kreistages vom Oktober 2019 zur Verlagerung der stationären Abteilungen des Klinikstandorts Spaichingen nach Tuttlingen hat den Zeitpunkt der Verlagerung der beiden Abteilungen der Plastischen Chirurgie und der Konservativen Orthopädie nach Tuttlingen offengelassen und die Entscheidung darüber von der Umsetzung der Nachfolgenutzung abhängig gemacht.

Aufgrund der Corona-bedingten Schließung des Standortes Spaichingen mussten die beiden stationären Abteilungen bereits 2020 nach Tuttlingen verlagert werden. Durch die notwendige Konzentration der personellen Ressourcen war dies zwingend notwendig geworden. Verschiedene Gründe sprechen nun gegen eine Rückverlagerung dieser Abteilungen an den ursprünglichen Standort: Hierzu zählen zum einen die Kündigung des Chefarztes der Plastischen Chirurgie, wodurch eine Fortführung dieser Abteilung in Spaichingen aus personeller Sicht nicht realisierbar ist. Nur mit Unterstützung der Chirurgischen Klinik in Tuttlingen können die notwendigen Hintergrunddienste für einen durchgängigen Betrieb rund um die Uhr gewährleistet werden. Darüber hinaus könnte die Konservative Orthopädie alleine am Standort Spaichingen nicht wirtschaftlich dargestellt werden. 

Hinzu kommt, dass eine Rückverlagerung der beiden Abteilungen die geplanten Sanierungsarbeiten am Gebäude in Spaichingen bzw. die Unterbringung der ansiedlungswilligen Ärzte deutlich beeinträchtigen und erschweren würde. Der Verbleib der Plastischen Chirurgie und der Konservativen Orthopädie in Tuttlingen ist daher nicht zuletzt aus medizinischen und organisatorischen Gründen die Voraussetzung für eine sinnvolle, zukunftsfähige Neuausrichtung und die dafür nötigen baulichen Maßnahmen. Aufgrund dieser Entwicklung soll der frühere Beschluss aus dem Jahr 2019 nun auch formal aufgehoben werden.

Die Stadt Spaichingen, der Gemeinderat und der Förderverein des Gesundheitszentrums wurden über dieses geplante Vorgehen informiert. Der Förderverein hat dem Verbleib der beiden stationären Abteilungen in Tuttlingen zugestimmt. Auch der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat am 13. April im Rahmen der Vorberatung seine Zustimmung erteilt. Abschließend wird der Kreistag am 5. Mai über den Verbleib entscheiden.