»Ukraine-Kinderhilfsfonds Tuttlingen« des Landkreises unterstützt selbstorganisierte, niederschwellige Betreuungsangebote für kriegsvertriebene Kinder und Jugendliche im Landkreis
Grundsätzlich gilt es, Kinder und Jugendliche so schnell wie möglich in das Regelsystem zu bringen (Krippe, Kindergarten, Schule, VKL-Klassen, Berufsschule, etc.). Dies wird jedoch angesichts der begrenzten Plätze vor Ort nicht überall sofort gelingen. Die Städte und Gemeinden, die Kirchen und der Landkreis rufen deshalb zu zusätzlichen ehrenamtlich getragenen Betreuungsangeboten in den Gemeinden auf.
Alternativ, ergänzend oder zusätzlich können niederschwellige und selbstorganisierte Angebote von der Bürgerschaft, von den Kommunen, von Kirchen und Vereinen etc. durchgeführt werden, beispielsweise zur Betreuung, Spielen, Basteln, Sprachbildung, Ausflüge, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
Betreuungsgruppen / Mutter-Kind-Gruppen
Rechtlich sind selbstorganisierte Betreuungsangebote, die bis zu 10 Stunden in der Wochen durchgeführt werden, genehmigungs- und erlaubnisfrei und unterliegen keinen Einschränkungen. Die Qualifikation der „Betreuer“, „Spieleanleiter“ oder „Aufsichtsperson“ ist unerheblich. Diese selbstorganisierten und niederschwelligen Betreuungsangebote können in privaten wie auch öffentlichen Räumen durchgeführt werden. Auch diesbezüglich gibt es keine Vorgaben.
Unterstützung des Landkreises
Der Landkreis möchte diese selbstorganisierten Betreuungsangebote finanziell unterstützen. Hierfür hat der Landkreis einen „Ukraine-Kinderhilfsfonds Tuttlingen“ gegründet, der Initiativen vor Ort im Landkreis unterstützen soll. Firmen, Privatpersonen, Institutionen und der Landkreis haben für diesen Fonds bereits Spenden zugesagt. Außerdem sollen über diesen Fonds auch Aktivitäten zur Betreuung und Begleitung der Flüchtlingskinder in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützt werden.
Antragsverfahren: Die Kommunen melden dem Landkreis unbürokratisch, dass es bei ihnen in der Kommune eine selbstorganisierte Initiative zur Unterstützung von ukrainischen Kindern gibt (Freizeit, Betreuung, Basteln, Mutter-Kind-Gruppe usw.). Die Kommune beschreibt das Projekt in wenigen Sätzen und mailt dies dem Landkreis. Der Landkreis gibt aus dem Kinderfonds einen Sachkostenzuschuss für dieses Projekt (ggf. für mehrere Projekte) in Höhe von einmalig 1.000 EUR pro antragstellende Kom-mune. Die Auszahlung erfolgt an die Kommune und wird von dort weitergeleitet, beziehungsweise aufgeteilt (bei mehreren Projekten). Wichtig ist die unbürokratische Abwicklung und dass das Geld zielgerichtet ankommt.
Das Landratsamt hofft auf rege Beteiligung. Wer die genannten Betreuungsangebote finanziell unterstützen möchte, kann gerne spenden:
Spendenkonto
Zahlungsempfänger: Landkreis Tuttlingen
Verwendungszweck: Ukraine
IBAN: DE63 6435 0070 0008 6025 03
BIC: SOLADES1TUT
Das Landratsamt bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern!
Zugunsten der Flüchtlinge aus der Ukraine finden Ende der Woche zudem mehrere Benefizveranstaltungen statt:
Am Freitag, den 1. April 2022 veranstaltet die Stadtkapelle Mühlheim e.V. ein Benefizkonzert in der Festhalle Mühlheim. Beginn ist um 19.30 Uhr. „Tuttlingen for peace“, veranstaltet durch den Rittergartenverein, findet einen Tag später, am Samstag, den 2. April 2022, in der Stadthalle Tuttlingen statt. Dabei erwartet die Besucher von 14.30 - 22.00 Uhr eine bunte Mischung verschiedenster Musikstile, wie z.B. Alternative-Rock und Rock‘n Blues. Bei beiden Benefizkonzerten fließen die Spenden direkt in den Ukraine-Kinderhilfsfonds Tuttlingen. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sind in den Flyern zu finden.