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Änderung des Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbotes

Am 10. Oktober 2022 hatte das Landratsamt Tuttlingen für bestimmte Teilbereiche der Gemeinde Mühlheim ein Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot erlassen. Die ursprüngliche Allgemeinverfügung wurde am

28. Oktober 2022 durch die erste Änderungsverfügung ersetzt.

Am heutigen Mittwoch, 5. April 2023, wurde die Zweite Änderungsverfügung erlassen, die folgende wesentlichen Änderungen vorsieht:

Die Flurstücke auf der Gemarkung Mühlheim mit den Flurstücksnummern 1122 und 1123 werden aus dem Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung herausgenommen. Das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot ist folglich für diese Grundstücke aufgehoben, denn nach eigenen Ermittlungen des Landratsamtes Tuttlingen steht fest, dass entgegen erster Annahmen auf den beiden genannten Flurstücken der Gemarkung Mühlheim keine Brandabfälle ausgebracht und untergepflügt wurden. Insofern wurde das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot hierfür widerrufen. Für alle weiteren Flurstücke gilt weiterhin das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot, da sich zwischenzeitlich die ursprüngliche Vermutung des Ausbringens und Unterpflügens von asbesthaltigem Brandabfällen durch eine kriminaltechnische Untersuchung des Landeskriminalamtes Stuttgart bestätigt hat.

Auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-tuttlingen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/ ist die entsprechende Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung eingestellt.

Das Landratsamt Tuttlingen bittet um Beachtung.