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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Das Landratsamt Tuttlingen ist bemüht, sein Online-Angebot in Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landkreis-tuttlingen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Nicht alle Inhalte sind in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zugänglich.
    Weitere Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.
  • Nicht barrierefreie Dokumente (PDF-Downloads)
    Wir sind bemüht, nicht barrierefreie PDF-Dateien schnellstmöglich durch eine barrierefreie Version zu ersetzen.
  • Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
    Die fehlenden Beschreibungen werden schnellst möglich zur Verfügung gestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2024 erstellt und am 11.11.2024 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist auch hier als Gebärdensprachevideo verfügbar.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte über das nachfolgende Formular, Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns den Titel der Veröffentlichung mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

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Die Datenschutzinformationen zum Formular finden Sie hier

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.


Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Landratsamt Tuttlingen
Presse- und Medienstelle
-Internetredaktion-
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 7461 926 9107
Telefax: +49 7461 926 9189
E-Mail: pressestelle@landkreis-tuttlingen.de 

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 4. genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de 
Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de 
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.