Förderprogramm Naturschutz
Zuständige Behörde:
Baurechts- und Umweltamt (Amt 61)
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Ansprechpartner:
Herr Gerhard Hüttl
Baurechts- und Umweltamt
Naturschutzfachkraft
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Baurechts- und Umweltamt
Naturschutzfachkraft
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes und nach Terminabsprache
Im Bereich des Naturschutzes gibt es viele Tätigkeitsbereich, die von seiten des Landes gefördert werden. Hierzu zählen z.B. die Pflege von Biotopen und Schutzgebieten. Hierzu kann aber auch die Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen mittels Vertragsnaturschutz gehören. In wenigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, bestimmte Flächen zu Naturschutzzwecken anzukaufen.
Sowohl über die fachlichen Rahmenbedingungen als auch über die verwaltungsmäßige Abwicklung dieser Förderanträge informiert Sie das Bau- und Umweltamt.
Sowohl über die fachlichen Rahmenbedingungen als auch über die verwaltungsmäßige Abwicklung dieser Förderanträge informiert Sie das Bau- und Umweltamt.