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Förderprogramm Naturschutz


Zuständige Behörde:
Baurechts- und Umweltamt (Amt 61)
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon:
0 74 61 / 926 6101

Fax:
0 74 61 / 926 3087

 

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Ansprechpartner:

Herr Gerhard Hüttl
Baurechts- und Umweltamt
Naturschutzfachkraft
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Telefon:
0 74 61 / 926 6105

Fax:
0 74 61 / 926 99 6105

Raum:
282

 

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ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes und nach Terminabsprache
InformationInformationen
Im Bereich des Naturschutzes gibt es viele Tätigkeitsbereich, die von seiten des Landes gefördert werden. Hierzu zählen z.B. die Pflege von Biotopen und Schutzgebieten. Hierzu kann aber auch die Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen mittels Vertragsnaturschutz gehören. In wenigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, bestimmte Flächen zu Naturschutzzwecken anzukaufen.

Sowohl über die fachlichen Rahmenbedingungen als auch über die verwaltungsmäßige Abwicklung dieser Förderanträge informiert Sie das Bau- und Umweltamt.