Bodenschutz
Zuständige Behörde:
Wasserwirtschaftsamt (Amt 62)
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Ansprechpartner:
Frau Christine Mattes
Wasserwirtschaftsamt
Bodenschutz
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Wasserwirtschaftsamt
Bodenschutz
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
BIS-Bodenschutz
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes und nach Terminabsprache
Unsere Böden sind über lange Zeit hinweg entstanden. Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zu zerstören. Ihre unterschiedlichen Eigenschaften lassen sie ihre Funktionen als Naturkörper und als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere ausgeprägt und dauerhaft erfüllen. Böden sind vielfältigen Umwelteinwirkungen ausgesetzt, die ihre Funktionstüchtigkeit früher oder später, vorübergehend oder nachhaltig beeinträchtigen können. Vor allem der oberste Teil des Bodens in dem Pflanzen wachsen und Bodenorganismen leben, bedarf unseres besonderen Schutzes. Aber auch mit dem tieferen Teil des Bodens muss sorgsam umgegangen werden. Nur dann kann der Boden das in ihm enthaltene oder dort gebildete Grundwasser wirkungsvoll vor schädlichen Einwirkungen schützen. Seit dem 1. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist es nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Bodenschutzgesetz Baden-Württemberg, Bundes-Bodenschutzgesetz, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.