Amt 50 Stabsstelle Recht
Hauptaufgabe der Stabsstelle Recht ist die Rechtsberatung für das Landratsamt sowie die Gemeinden des Landkreises. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Rechtsgutachten, die Prozessvertretung des Landkreises und die konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen. Dagegen dient die Stabsstelle nicht der Rechtsberatung einzelner Bürger. Außerdem ist die Stabsstelle Recht Koordinations- und Clearingstelle bei Planfeststellungsverfahren. Schließlich betreut sie Rechtsreferendare und -studenten, die dem Landkreis zur Ausbildung innerhalb des Rechtsreferendariats oder Jurastudiums zugewiesen sind.
Aufgabenübersicht:
1. Rechtsberatung für Landratsamt (Dezernate und Ämter) und Gemeinden
2. Koordinations- und Clearingstelle der unteren Verwaltungsbehörde und des Landkreises bei Planfeststellungsverfahren und Teilnahme an Erörterungsverhandlungen (soweit nicht vom Landkreis selbst beantragt)
3. Ausbildungsleitung von Rechtsreferendare und Rechtsstudenten
4. Prozessvertretung des Landkreises