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Sichere Kommunikation mit dem Landkreis Tuttlingen / Virtuelle Poststelle

Der Landkreis Tuttlingen bietet Ihnen mit der Virtuellen Poststelle (VPS) eine kostenlose Plattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) an. Mit der Virtuellen Poststelle wird der elektronische Zugang, der u.a. auch für die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erforderlich ist, eröffnet.

Unter der Virtuellen Poststelle versteht man den Einsatz eines zentralen Systems, das
· ausgehende Nachrichten verschlüsseln kann
· ausgehende Nachrichten signieren kann
· eingehende, verschlüsselte Nachrichten entschlüsselt
· die Signatur eingehender Nachrichten überprüft.

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Grundgesetz, Artikel 10, Abs. 1). Diese Unverletzlichkeit ist in unserem modernen Zeitalter der Computertechnologie mehr gefährdet als jemals zuvor. Ein Mittel, sie dennoch zu bewahren, ist die Benutzung starker Verschlüsselungstechnologien. 

Handbuch Virtuelle Poststelle

Nutzungsbedinungen Virtuelle Poststelle



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