Inhalt

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Nach dem Betreuungsgesetz kann für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (z.B. durch eine Vollmacht) getroffen haben, auf Anregung oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde

  • informieren und beraten zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer bei der Führung einer Betreuung
  • beraten und unterstützen freiberufliche Betreuer
  • informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • beglaubigen (öffentlich) Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • beraten und unterstützen Bevollmächtigte

Weitere Aufgaben sind:

  • Führen von rechtlichen Betreuungen
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachliche Stellungnahmen
  • Gewinnung und Vorschlag von geeigneten Betreuern
  • Führen der Betreuungsstatistik des Landkreises Tuttlingen
  • Koordination des Zusammenwirkens von den an der Umsetzung des Betreuungsrechts beteiligten Akteuren

Formulare:

Antrag Anregung zur Errichtung einer rechtlichen Betreuung gem. § 1814 BGB 

Weiterführende Informationen:

VIT - Vorsorgeinitiative Tuttlingen

Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e. V.